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Ergebnisse der Sitzung der Jury Umweltzeichen im Dezember 2020

Neue Umweltzeichen:

Papier aus 100 % Altpapier für Papiertragebehältnisse (DE-UZ 217a) und
Papiertragebehältnisse aus Recyclingpapier (DE-UZ 217b)

Die Jury Umweltzeichen hat zwei neuen Umweltzeichen im Papierbereich beim Blauen Engel zugestimmt. Es gibt zukünftig ein Umweltzeichen für Papier aus 100% Altpapier für Papiertragebehältnisse (DE-UZ 217a) und ein weiteres Umweltzeichen für Papiertragebehältnisse aus Recyclingpapier (DE-UZ 217b). Hier können zukünftig Produkte wie Bioabfallbeutel, Tragetaschen für Kund*innen im Einzelhandel, Geschenktragetaschen, Papierabfallsäcke und Tüten zum Transport von unverpackten frischen Lebensmitteln wie Obst und Backwaren aus Recyclingpapier zertifiziert werden. Bisher sind Papiertragebehältnisse, zu denen auch Bioabfallbeutel gehören, nach den Kriterien des Umweltzeichens für grafische Papiere (DE-UZ 14a) zertifiziert worden. Die Kriterien des DE-UZ 14a sind im vergangenen Jahr überarbeitet worden. Dabei zeigt sich, dass gesonderte Anforderungen für Papiere mit verpackungsähnlichen Eigenschaften und für Papiertragebehältnisse sinnvoll sind.

Beim ökologischen Systemvergleich schneiden Papierprodukte aus Altpapier gegenüber Papierprodukten aus Primärfasern, die Holz als Faserrohstoffquelle nutzen, im Hinblick auf die Aspekte Ressourcenverbrauch, Abwasserbelastung, Wasser- und Energieverbrauch wesentlich günstiger ab - bei vergleichbaren Gebrauchseigenschaften der Produkte. Die Verwendung von Altpapier bei der Herstellung von Papiertragebehältnissen trägt zur Schonung von Ressourcen, insbesondere des Ökosystems Wald und damit zum Arten- und Klimaschutz bei.

Grundsätzlich empfiehlt das Umweltbundesamt, Einwegtragebehältnisse durch Mehrwegtragebehältnisse zu ersetzen, dies entspricht der ersten Stufe der Abfallhierarchie der Abfallvermeidung. Stehen diese allerdings nicht zur Verfügung, sollten die angebotenen Einwegtragebehältnisse möglichst umweltverträglich sein. Papiere aus 100% Altpapier für Einwegtragebehältnisse sollen höchste Anforderungen an die Rezyklierbarkeit erfüllen, um ein mehrfaches hochwertiges Recycling der Papierfasern zu ermöglichen. Vor dem Hintergrund der Änderung des Verpackungsgesetzes, durch die ab dem 1.1.2022 mitteldicke Kunststofftüten verboten werden, ist ein steigender Verbrauch an Papiertragebehältnissen zu erwarten. Die Verwendung von Papier- an Stelle von Kunststofftragebehältnissen reduziert bei nicht sachgemäßer Entsorgung grundsätzlich den Eintrag von Kunststoff in unsere Umwelt und damit letztendlich in die Nahrungskette.

Die Anforderungen der Vergabekriterien für Papier für Papiertragebehältnisse aus 100 % Altpapier (DE-UZ 217a) zielen insbesondere darauf ab, die Verwendung von Recyclingpapieren zu fördern und technisch nicht notwendige Stoffe bei der Produktion zu vermeiden. Der Blaue Engel fordert in seinen Kriterien den Einsatz von 100 % Altpapier. Dabei müssen mindestens 65 % Altpapier vorwiegend der unteren Handelsklassen eingesetzt werden, die überwiegend aus der Haushaltssammlung gewonnen werden. Der Blaue Engel verfolgt mit dem Einsatz der unteren und krafthaltigen Sorten das Ziel, dass möglichst alle gewonnenen Papierfasern dem Papierkreislauf erhalten bleiben und in einer hochwertigen Anwendung wie zum Beispiel Papiertragebehältnissen genutzt werden.

Der Blaue Engel begrenzt in seinen Kriterien für die Papierherstellung die Zugabe von kritischen Fabrikations- und Papierveredlungsstoffen, um einerseits die Belastung des Abwassers zu minimieren und andererseits die Belastung des Papiers mit Schadstoffen zu reduzieren. So ist zum Beispiel der Einsatz von optischen Aufhellern, halogenierten Bleichmitteln und biologisch schwer abbaubaren Komplexbildnern bis auf wenige Ausnahmen verboten. Außerdem werden Anforderungen an die Abwasseremissionen, das Reststoffaufkommen und den Energieverbrauch bei der Papierproduktion gestellt.

Im „Erklärfeld“ zum Umweltzeichen Papier aus 100 % Altpapier für Papiertragebehältnisse (DE-UZ 217a) werden folgende Vorteile für Umwelt und Gesundheit genannt:

• aus 100 % Altpapier
• spart Energie, Wasser und Holz
• besonders schadstoffarm

Bei der Herstellung der Papiertragebehältnisse aus Recyclingpapier (DE-UZ 217b) wird weiterhin darauf geachtet, dass nur Klebstoffe und Druckfarben verwendet werden, die sich beim erneuten Recycling der Produkte weitgehend entfernen lassen, damit die Papierfasen möglichst vollständig wieder in den Produktionskreislauf zurückgeführt werden können. Für Bioabfallbeutel wird abweichend geprüft, dass bei der Kompostierung keine schädlichen Auswirkungen auf den Boden entstehen.

Im Erklärfeld des Umweltzeichens für Papiertragebehältnisse (DE-UZ 217b) werden genannt:

1. Erklärfeld
 - aus 100% aus Altpapier
 - spart Energie, Wasser und Holz
 - besonders schadstoffarm

2. Erklärfeld
 - hauptsächlich aus Altpapier
 - spart Energie, Wasser und Holz
 - besonders schadstoffarm


Betonwaren mit rezyklierten Gesteinskörnungen für die Bodenbeläge im Freien (DE-UZ 216)

Betonwaren mit rezyklierten Gesteinskörnungen tragen dazu bei, die natürlichen Ressourcen Kies und Sand zu schonen. Produkte aus Beton können auf ihrem gesamten Lebensweg Umweltbelastungen verursachen. Daher beziehen sich die Anforderungen des neuen Umweltzeichens für Betonwaren sowohl auf die bei der Herstellung und Oberflächenbehandlung eingesetzten Ausgangsstoffe, als auch auf die Nutzungsphase und die Entsorgung. Hinzu kommt, dass Betonwaren wie Pflastersteine teilweise großflächig so verbaut werden, dass sie in Kontakt mit Boden oder Regenwasser kommen, weshalb eine möglichst geringe Schadstofffreisetzung, insbesondere von Bioziden, aus diesen Produkten für die Verringerung der Umweltbelastung sicherzustellen ist. Zudem soll der natürliche Wasserkreislauf bei Einleitung von Regenwasser in Böden mittels einer guten Versickerungsfähigkeit der Pflastersteine und Platten nicht gestört werden.

Mit diesem Umweltzeichen sollen Produkte gekennzeichnet werden können, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus unter Einsatz von Materialien, die die Umwelt weniger belasten als üblich, hergestellt werden, in der Umwelt aus ökotoxikologischer Sicht unbedenklich sind sowie keine Schadstoffe enthalten, die bei der Verwertung erheblich stören. Das Umweltzeichen fördert den Einsatz von Recyclingmaterial und die Wiederverwendbarkeit bzw. Recyclingfähigkeit der Produkte wie Pflastersteine, Platten und Bordsteine am Ende der Nutzungszeit.

Ein weiteres wichtiges Ziel des Umweltzeichens ist es, dass die Kriterien klimaschonende Lösungen für Herstellung der Betonwaren fördern. Die Vermeidung und Reduzierung von Treibhausgasemissionen sowie als letzten Schritt dieses Dreiklangs die Kompensation von nicht vermeidbaren und nicht mehr reduzierbaren Emissionen, die bei der Herstellung und beim Transport der Produkte und ihrer Ausgangsmaterialien entstehen, ist eine neue Anforderung, die erstmals in einem Umweltzeichen beim Blauen Engel gefordert wird.

Im Erklärfeld des neuen Umweltzeichens für Betonwaren mit rezyklierten Gesteinskörnungen für Bodenbelag im Freien (DE-UZ 216) werden folgende Vorteile für Umwelt und Gesundheit genannt:

• ressourcenschonend
• schadstoffarm
• umweltverträglich


Mechanische Zargenbefestigungen für Zimmertüren ohne Einsatz von Bauschaum (DE-UZ 218)

Allein in Deutschland werden jedes Jahr mehrere Millionen Türzargen verbaut. Das neue Umweltzeichen kennzeichnet rein mechanische Türzargenbefestigungen für Zimmertüren, die auf Montageschaum verzichten und am Ende ihres Einsatzes problemlos sortenrein rückbaubar sind, sowie keine Schadstoffe enthalten, die bei der Verwertung erheblich stören. Durch den Blauen Engel für mechanische Türzargenbefestigungen werden somit Alternativen ohne den Einsatz von Bauschaum gefördert. Dies reduziert das Abfallaufkommen sowie mögliche Schadstoffeinträge z.B. von Flammschutzmitteln in den Montageschäumen. Durch die Rückbaufähigkeit wird auch am Ende des Einsatzes der mechanischen Türzargenbefestigungen Abfall vermieden. Damit fördert das Umweltzeichen den Gedanken einer Kreislaufwirtschaft.

Im Erklärfeld werden folgende Vorteile für Umwelt und Gesundheit genannt:
 - sortenrein rückbaubar
 - wiederverwendbar
 - schadstoffarm


Folgende bestehende Umweltzeichen wurden im Jahr 2020 überarbeitet und die Aktualisierungen durch die Jury Umweltzeichen beschlossen:


Bürogeräte mit Druckfunktion (Drucker und Multifunktionsgeräte) (DE-UZ 219)

Die Vergabekriterien für das Umweltzeichen für Bürogeräte mit Druckfunktion (DE-UZ 205 gültig bis Ende 2021) wurden aktualisiert und werden unter einer neuen Umweltzeichennummer DE-UZ 219 zeitnah neu veröffentlicht.

Die größte Neuerung ist die Integration von Sozialkriterien in diesem Umweltzeichen. Diese reichen von Sorgfaltspflichten der Unternehmen bei der Gewinnung von Konfliktrohstoffen über die Unterstützung von vor-Ort- Initiativen zum verantwortungsvollen Bergbau bis hin zu Anforderungen an die soziale Nachhaltigkeit in der Fertigung. Hierbei wird gefordert, dass die 8-ILO Kernarbeitsnormen in der Fertigung eingehalten werden.

Die mit dem Umweltzeichen ausgezeichneten Drucker verbrauchen im Vergleich zu den marktüblichen Durchschnittsgeräten deutlich weniger Strom. Es erfolgte eine Harmonisierung der Energieanforderungen mit dem ENERGY STAR 3.0. Durch den Einsatz von energieeffizienten Geräten sowie geringen Leerlaufverlusten (außerhalb der regulären Nutzungsphase der Geräte) wird ein deutlicher Beitrag zum Klimaschutz geleistet.

Seit einiger Zeit ist bekannt, dass elektrofotografische Geräte ebenso wie auch andere Haushaltsgeräte oder alltägliche Aktivitäten, wie z. B. Staubsaugen, feine und ultrafeine Partikeln in die Raumluft freisetzen. Die Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamts (IRK) empfiehlt einen Prüfwert für Emissionskammermessungen von 3,5x1011 Partikel je 10 Minuten Druckzeit. Dieser von der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) festgelegte Prüfwert wird in den neuen Vergabekriterien aus Vorsorgegründen stufenweise bis 2025 auf 2,5x1011 Partikel verschärft.

Außerdem erfüllen die mit dem Umweltzeichen ausgezeichneten Bürogeräte mit Druckfunktion Anforderungen an die recyclinggerechte Konstruktion, die Materialauswahl und an die Langlebigkeit. Sie schaffen damit gute Rahmenbedingungen für eine effiziente Rückgewinnung von eingesetzten Materialien und tragen zur Schonung der natürlichen Ressourcen bei. Hinsichtlich der Langlebigkeit bzw. Reparierbarkeit von Geräten für private Endnutzer müssen erstmalig eindeutig definierte Ersatzteile inklusive Reparaturinformationen wie z.B. Anleitungen, Illustrationen oder Explosionszeichnungen bereitgestellt werden. Hinzukommt, dass die Produkte einen Mindestkunststoffrezyklatanteil (PCR-Kunststoff-Anteil) aufweisen müssen. Nicht zuletzt werden in den Kunststoffteilen der Umweltzeichengeräte schadstoffarme Materialien eingesetzt und somit die Gefahren für die Umwelt und die Risiken für die menschliche Gesundheit verringert.

Der Einsatz von Titandioxid im Toner-Gemisch wurde auf unter 1 % begrenzt. Auf diese Weise wird einer chemikalienrechtlichen Kennzeichnung mit dem Piktogramm GHS08 und dem H-Satz 351 gemäß CLP-Verordnung entgegengesteuert und das Vorsorgeprinzip angewandt. Außerdem ist die Anforderung unmissverständlich und transparent formuliert.

Im Erklärfeld werden folgende Vorteile für Umwelt und Gesundheit genannt:

  • geringer Energieverbrauch
  • Emissions- und lärmarm
  • langlebig


Druckerzeugnisse (DE-UZ 195)

Druckerzeugnisse sind Produkte mit einer großen Verbreitung. Die Herstellung benötigt einen hohen Einsatz an Energie und Ressourcen (v.a. Papier, Farbe, metallische Druckformen). Der Druckprozess und die Maschinenreinigung können zu Emissionen organischer Lösemittel führen, Bestandteile von Druckerzeugnissen können das Papierrecycling behindern oder Hilfsstoffe während der Produktion können beim Gebrauch und bei der Ableitung in Gewässer mit Umwelt- und Gesundheitsgefahren verbunden sein. Die Belastungen für Gesundheit und Umwelt hängen vom eingesetzten Druckverfahren ab und können durch geeignete Techniken vermindert oder vermieden werden.

Das Umweltzeichen für Druckerzeugnisse DE-UZ 195 wurde erstmals 2015 veröffentlicht und in 2020 überarbeitet. Für die Entfernbarkeit von Druckfarben und Lacken (Deinking) sowie bei Klebstoffen werden die Kriterien strenger durch verpflichtende Einhaltung höherer Mindestpunktwerte bei den Tests nach den INGEDE-Methoden, um die Recyclingfähigkeit der Druckerzeugnisse noch weiter zu verbessern (INGEDE = International Association of the Deinking Industry). Zudem werden die Anteile an Aromaten und PAK in Druckfarben stärker beschränkt. Als neue Anforderung wurde der weitgehende Ausschluss von poly- und perfluorierten Kohlenwasserstoffen (PFAS) aus Druckfarben aufgenommen. Perfluorierte Substanzen sind ubiquitär in der Umwelt verbreitet und für die meisten Anwendungen liegen Alternativen zur PFAS-Nutzung vor. Sofern Druckfarben, Lacke, Löse- und Reinigungsmittel nachwachsende Rohstoffe enthalten (z.B. Sojaöl), müssen diese spätestens ab dem 1.1.2023 aus zertifiziertem Anbau stammen. Weitere Änderungen sind relevante Verringerung der VOC-Emissionen sowie Erleichterungen für den Buchdruck bei fehlendem Blauer Engel-Papier.

Mit dem Umweltzeichen können Druckerzeugnisse ausgezeichnet werden, die sich durch folgende Umweltkriterien auszeichnen:

  • Ressourcenschonung durch einen hohen Altpapieranteil im eingesetzten Papier und Karton, und durch Farben, Lacke und Klebstoffe sowie deren Applikationen, die die hochwertige Rezyklierbarkeit der Papierfasern nicht behindern, und durch Einsatz nachwachsender Rohstoffe
  • Vermeidung umwelt- und gesundheitsbelastender Einsatzstoffe und Materialien
  • Verminderung von Energieeinsatz, Abfall und umweltbelastenden Emissionen


Im Erklärfeld je nach Anwendungsfall folgende Vorteile für Umwelt und Gesundheit genannt:

1. Erklärfeld

  • ressourcenschonend und umweltfreundlich hergestellt
  • emissionsarm gedruckt
  • aus 100 % Altpapier

2. Erklärfeld

  • ressourcenschonend und umweltfreundlich hergestellt
  • emissionsarm gedruckt
  • hauptsächlich aus Altpapier


Windeln, Damenhygiene- und Inkontinenzprodukte (Absorbierende Hygieneprodukte) (DE-UZ 208)

Der Anteil der Kinder in Deutschland, die in ihre ersten Lebensjahren Einwegwindeln tragen, wird auf 95 % geschätzt. Täglich werden dadurch ca. zehn Millionen Windeln gebraucht und weggeworfen. Der bisherige Geltungsbereich der Vergabekriterien für Windeln wurde bei der Überarbeitung erweitert und zukünftig können auch Damenhygieneprodukte mit dem Blauen Engel zertifiziert werden. Im Segment Damenhygiene werden jährlich ca. 46.100 Tonnen Produkte verkauft. Von Inkontinenz sind in Deutschland ca. 5 Millionen Menschen betroffen. Allein in der ambulanten Versorgung durch die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen werden täglich ca. 4,9 Millionen Inkontinenzprodukte eingesetzt. Die Möglichkeit der Reduzierung der Umweltauswirkungen für diese Einwegprodukte liegt vor allem in der Herstellungsphase und in der Entsorgung, z.B. durch die Reduzierung des Wasser- und Energieverbrauchs während der Herstellung von Zellstoff und SAP (Superabsorber, sog. Saugkern). Hier kann der Blaue Engel als Instrument der produktbezogenen Kennzeichnung einen Beitrag leisten, indem er die Umweltaspekte in der Herstellungsphase, die von Verbraucher*innen nicht selbst beeinflusst werden können, adressiert und Anforderungen stellt.

Die mit dem Umweltzeichen Blauer Engel gekennzeichneten Produkte dürfen nur zellulosische Fasern (z.B. Zellstoff, Baumwolle, Regenerat-Zellulose) enthalten, die ausschließlich aus nachweislich nachhaltig und naturnah wirtschaftenden Betrieben und einer energieeffizienten und emissionsarmen Zellstoffherstellung (z.B. Anforderungen an das Abwasser und Abluft) stammen. Für die Herstellung anderer biogener Rohstoffe, die möglicherweise zum Einsatz kommen, ist nur zertifizierte Biomasse zugelassen. Ein Beispiel hierfür ist die Anforderung 100% Biobaumwolle.

Für alle in den zertifizierten Produkten zugelassenen Materialien gelten strenge Anforderungen und eine detaillierte Ausschlussliste an Schadstoffen und gesundheitsschädlichen Substanzen sowie eine Schadstoffprüfung am Endprodukt, da das Tragen von absorbierenden Hygieneprodukten einen regelmäßigen direkten Kontakt der Haut oder der Schleimhaut mit sich bringt, so dass auch unter Umständen kleinste Mengen an gesundheitsschädlichen Chemikalien negative Auswirkungen haben könnten. Die jeweiligen Grenzwerte der Ausschlussliste sowie der Prüfung am Endprodukt wurden im Rahmen der Überarbeitung verschärft.

Des Weiteren ist für ausgezeichnete Produkte der Einsatz von Lotionen und Duftstoffen untersagt, da einzelne Komponenten dieser Zusätze können allergieauslösend sein können.

Für zertifizierte Produkte muss außerdem in einem Anwendungstest eine Mindestzufriedenheit der Proband*innen von 80% mit der Gebrauchstauglichkeit und Qualität der Produkte bestätigt werden.

Im Erklärfeld werden folgende Vorteile für Umwelt und Gesundheit genannt:

  • Schadstoff geprüft und ohne Kosmetikzusätze
  • 100% Zellstoff aus zertifizierter nachhaltiger Forstwirtschaft
  • Hohe Gebrauchstauglichkeit


Weitere Produktgruppen:

Weiterhin wurden die Umweltzeichen in den folgenden Produktgruppen überarbeitet, d.h. die Anforderungen geprüft und bei Bedarf angepasst sowie sämtliche rechtlichen Vorschriften und Prüfverfahren aktualisiert.

  • Telefonanlagen und schnurgebundene Voice-over-IP-Telefone (DE-UZ 150/183 neu DE-UZ 220)
  • Kläranlagenverträgliche Sanitärzusätze/ Kläranlagenverträgliche Spülwasserzusätze (DE-UZ 84a /84b)
  • Elastische Bodenbeläge (DE-UZ 120)
  • Seeschiffsdesign (DE-UZ 141)
  • Bewegungsflächenenteiser für Flugplätze (DE-UZ 99)
  • Salzfreie, abstumpfende Streumittel (DE-UZ 13)
  • Stoffhandtuchrollen (DE-UZ 77)
  • Nassreinigungsdienstleistung (DE-UZ 104)

Die neuen Vergabekriterien werden zeitnah auf der Internetseite veröffentlicht.


Folgende Neuvorschläge hat die Jury Umweltzeichen beschlossen:

  • Blumenerden und Kultursubstrate
  • Flüssigkeitskühler mit natürlichen Kältemitteln
  • 3D-FFF Druckerfilamente für 3D-Drucker

 

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Janine Braumann