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Neuigkeit

Ergebnisse der Sitzung der Jury Umweltzeichen im Juni 2023

v.l.n.r. Katharina Istel (Vorsitzende Jury Umweltzeichen) begrüßt Anka Dobslaw, Staatssekretärin Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz bei der Jury Sitzung
v.l.n.r. Katharina Istel (Vorsitzende Jury Umweltzeichen) begrüßt Anka Dobslaw, Staatssekretärin im niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz bei der Jury Sitzung © Niedersächsisches Umweltministerium

Die Jury Umweltzeichen hat auf ihrer Sommersitzung Kriterien für fünf neue Produktgruppen das Umweltzeichen Blauer Engel beschlossen:

  • Wärmepumpen
  • Flüssigkeitskühler
  • Schaum- und Wasserfeuerlöscher
  • Bauwerksabdichtungen aus Flüssigkunststoffen
  • Veranstaltungscatering und Kantinenbetrieb

Die neuen Vergabekriterien für diese Produktgruppen werden in den kommenden Wochen finalisiert und auf www.blauer-engel.de/de/zertifizierung/vergabekriterien verfügbar sein. Hersteller von besonders umweltschonenden Produkten können dann das Zeichen beantragen.

Weiterhin wurde ein Prüfauftrag für Pflasterfugenmörtel und Fugensande durch die Jury beschlossen.

Weitergehende Informationen zu den neuen Umweltzeichen:

Neues Umweltzeichen: Wärmepumpen

Die Wärmepumpe ist eine Schlüsseltechnologie für die Abkehr von fossilen Heizungssystemen und wird neben der Raumheizung auch zur Warmwasserbereitung verwendet. Durch die Nutzung regenerativer Wärmequellen wie Grundwasser, Erdwärme und Luft werden fossile Brennstoffe eingespart. Dennoch tragen auch Wärmepumpen zum Treibhauseffekt bei, wenn die direkten und indirekten Emissionen nicht minimiert werden. Diese entstehen durch den Verbrauch elektrischer Energie und die mit der Energieerzeugung verbundenen Emissionen an Treibhausgasen (indirekte Emissionen) sowie durch die Freisetzung von Kältemitteln (direkte Emissionen), die häufig ein sehr hohes Treibhauspotenzial (GWP) aufweisen. Die Anforderungen beim Blauen Engel sind daher so gestaltet, dass durch den Verzicht auf fluorierte Kältemittel in Kombination mit dem energieeffizienten Betrieb der Wärmepumpen deren Treibhausgasemissionen reduziert werden – umso mehr, wenn die Verbraucher*innen zusätzlich den Betriebsstrom aus erneuerbaren Quellen beziehen. Zudem wird weiteren potenziellen Umweltwirkungen von Wärmepumpen entlang ihres Lebenszyklus Rechnung getragen, die beispielsweise mit den atmosphärischen Abbauprodukten von Kältemitteln oder den Geräuschemissionen zusammenhängen.

Mit diesem Umweltzeichen sollen Produkte gekennzeichnet werden können, die mit natürlichen Kältemitteln arbeiten und sich – über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus – durch weitere umweltfreundliche Eigenschaften auszeichnen.

Das Erklärfeld lautet:

  • klimaschonende natürliche Kältemittel
  • energieeffizient
  • lärmarm

Neues Umweltzeichen: Flüssigkeitskühler

Flüssigkeitskühler sind Kältemaschinen, welche dem zu kühlenden Medium Wärme über einen Wasserkreislauf entziehen. Das erwärmte Wasser wird anschließend mit Hilfe des Kältekreislaufs, in dem ein Kältemittel zirkuliert, wieder abgekühlt. Sie werden in einer Vielzahl von Kühlanwendungen im gewerblichen und industriellen Bereich, aber auch zur Klimatisierung von Wohn- und vor allem Nichtwohngebäuden eingesetzt. Dabei tragen herkömmliche Flüssigkeitskühler auf zwei Arten zum Klimawandel bei: erstens durch deren Bedarf an elektrischer Energie und den mit der Energieumwandlung verbundenen Emissionen an Treibhausgasen (indirekte Emissionen) und zweitens durch die direkten Emissionen an Kältemitteln, die häufig ein sehr hohes Treibhauspotenzial (GWP) aufweisen. Direkte Emissionen entstehen durch Leckagen während des Betriebes, bei Wartungen und Reparaturen sowie bei der Entsorgung. Durch den Einsatz umweltfreundlicher und energieeffizienter Flüssigkeitskühler können vor diesem Hintergrund Einsparungen an Treibhausgasemissionen realisiert werden. Ansatzpunkte sind hierbei insbesondere der Einsatz natürlicher Kältemittel und die Erhöhung des Wirkungsgrades der Maschinen. Mit diesem Umweltzeichen sollen Produkte gekennzeichnet werden können, die mit natürlichen Kältemitteln arbeiten und sich – über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus – durch weitere umweltfreundliche Eigenschaften auszeichnen. Dies sind insbesondere eine hohe Energieeffizienz sowie geringe Geräuschemissionen.

Das Erklärfeld lautet:

  • klimaschonende natürliche Kältemittel
  • energieeffizient
  • lärmarm

Neues Umweltzeichen: Schaum- und Wasserfeuerlöscher

Handfeuerlöscher erfüllen eine wichtige Funktion im Brandschutz. Allerdings können mit der Benutzung auch immer die Freisetzung von umwelt- und gesundheitsschädlichen Stoffen in Luft, Wasser und Boden einhergehen. Vor allem die Emission von Schaumlöschmitteln und den darin enthaltenen Tensiden kann erhebliche negative Auswirkungen auf Wasser- und Bodenlebewesen haben. Außerdem werden vielen Schaumlöschmitteln noch immer sogenannte PFAS (Per- und polyfluorierte Alkyl-verbindungen) zugesetzt. Von PFAS geht aufgrund ihrer chemischen Struktur ein besonderes Risiko aus, da sie eine hohe Persistenz und Mobilität in der Umwelt aufweisen („Forever Chemicals“). Aus diesem Grund hat die ECHA 2022 bereits einen Verbotsvorschlag veröffentlicht, nach dem ab voraussichtlich 2028 die Verwendung von PFAS in Löschmitteln EU-weit untersagt wäre.  

Der Blaue Engel verfolgt mit dem neuen Umweltzeichen zwei Ansätze, um die Auswahl möglichst umweltschonender Schaum- und Wasserfeuerlöscher zu ermöglichen. Zum einen durch Kriterien, die den Zusatz sehr umweltschädlicher Stoffe zu Schaum- und Wasserlöschmitteln verhindern und zum anderen durch Kriterien, die eine engmaschige und niedrigschwellige Wartung und Rücknahme der Feuerlöscher durch die Hersteller garantieren und somit die Emissionen durch Leckagen oder unsachgemäße Entsorgung verhindern sollen.

Ferner soll durch einen Fokus auf Schaumfeuerlöscher, in denen Tenside und andere Zusätze des Löschmittels als Konzentrat getrennt vom Löschwasser - zum Beispiel in Schaumkartuschen - gelagert ist, die Lebensdauer der Löschmittel erhöht und der Entsorgungsaufwand gesenkt werden.

Durch das Umweltzeichen für umweltschonende Schaum- und Wasserfeuerlöscher können Produkte gekennzeichnet werden, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus:

  • schon vor dem Inkrafttreten eines entsprechenden Verbotes keine fluorierten organischen Verbindungen, insbesondere PFAS, enthalten,
  • bei Einsatz im Brandfall einen möglichst geringen negativen Effekt zusätzlich zu dem der Verbrennungsprodukte auf die Umwelt haben,
  • durch räumliche Trennung von Schaumkonzentrat und Löschwasser die Lebensdauer der verwendeten Löschmittel erhöhen und die Entsorgung vereinfachen,
  • durch hohe Transparenz und Information eine ordnungsgemäße Entsorgung nicht mehr verwendbarer Löschmittel sicherstellen und somit eine unnötige Emission in die Umwelt verhindern.

Das Erklärfeld lautet:

  • frei von PFAS und anderen fluorierten organischen Verbindungen
  • verminderte Schadwirkung auf die Umwelt
  • biologisch abbaubare Tenside

Neues Umweltzeichen: Bauwerksabdichtungen aus Flüssigkunststoffen

Flüssigkunststoffe werden beim Bauen im Bestand zur Bauwerksabdichtung im Außenbereich benötigt. Sie werden in flüssigem Zustand auf die abzudichtenden Bauteile aufgebracht und bilden nach Aushärtung eine fugenlose, wasserdichte Schicht. Flüssigkunststoffe können Füllstoffe, Pigmente, Hilfsstoffe, Lösemittel und Biozide enthalten. Zum Abdichtungssystem können zusätzlich weitere Komponenten wie Verstärkungseinlagen, Dichtbänder und Grundierungen oder Voranstriche gehören. Flüssigkunststoffe werden so verbaut, dass sie in Kontakt mit Regenwasser oder Boden kommen, weshalb eine möglichst geringe Schadstofffreisetzung aus diesen Produkten für die Verringerung der Umweltbelastung sowohl während der Verarbeitung als auch in und nach der Nutzungsphase zu erstreben ist. Gleichzeitig ist eine lange Lebensdauer im Sinne der Ressourcenschonung notwendig. Zur Bewertung der Schadstofffreisetzung aus Flüssigkunststoffen verlangt der Blaue Engel eine Oberflächenauslaugprüfung und Ökotoxizitätstests, die sicherstellen, dass Schadwirkungen in der Umwelt ausgeschlossen sind.

Mit diesem Umweltzeichen können Bauwerksabdichtungen aus Flüssigkunststoffen gekennzeichnet werden können, die – über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus –

  • eine geringe Schadstofffreisetzung in den Wasserkreislauf aufweisen,
  • keine Schadstoffe enthalten, die bei der Beseitigung erheblich stören
  • ressourcenschonend hergestellt und vermarktet werden.

Daher werden im Erklärfeld folgende Vorteile für Umwelt und Gesundheit genannt:

  • schadstoffarm
  • gewässerschonend


Neues Umweltzeichen: Veranstaltungscatering und Kantinenbetrieb

Die Anzahl der im Privathaushalt zubereiteten und eingenommenen Mahlzeiten ging im Zeitraum von 2005 bis 2015 um mehr als drei Mrd. zurück, dafür nahmen die Mahlzeiten, die nicht durch Privathaushalte zubereitet und eingenommen wurden (d. h. "außer Haus") kontinuierlich zu. Das stetige Wachstum im Außer-Haus-Markt bis 2019 zeigte, dass dieser Trend bis zum Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 anhielt.Das Ziel des Blauen Engel ist die Auszeichnung von Verpflegungsangeboten im Bereich des Veranstaltungscaterings und des Kantinenbetriebs, die im Vergleich zu vergleichbaren konventionellen Angeboten deutlich geringere ökologische Auswirkungen haben. Die ökologischen Wirkungen, die mit der Produktion und dem Konsum von Lebensmitteln in Verbindung stehen, betreffen insbesondere den Klimaschutz durch reduzierte Treibhausgasemissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette, außerdem den Schutz der Biodiversität durch Vermeidung von Landnutzungsänderungen und Übernutzung von Fischbeständen sowie eine Minderung der Versauerung und Überdüngung von Böden und Gewässern durch geringere Phosphor- und Stickstoffeinträge. Der Blaue Engel wird einen Nutzen im Bereich des Klimaschutzes haben. Durch die Messung der Treibhausgasemissionen können Zeichennehmer die Klimawirkung ihrer Angebote kontrollieren und gezielt verringern. Weitere wichtige Vergabekriterien, die eine Reduktion von Treibhausgasemissionen bewirken, sind der Einsatz saisonaler Zutaten, der Ausschluss von Flugware und der energieeffiziente Betrieb der Infrastruktur. Das nur geringe und zudem verpflichtend aus bestandserhaltender Fischerei stammende Angebot an Fisch trägt ebenso zur Erhaltung der Biodiversität bei wie der Einsatz von Lebensmitteln aus ökologischer Erzeugung. Dem Schutz sowohl des Klimas als auch der Biodiversität sowie der Verringerung von Überdüngung und Versauerung dient die Begrenzung des Einsatzes von Fleisch und anderen tierischen Produkten. Durch die Verminderung von Lebensmittelabfällen werden negativen ökologischen Wirkungen, die mit der Erzeugung, Weiterverarbeitung und Zubereitung von Nahrungsmitteln verbunden sind, reduziert. Ergänzt werden die ökologischen Ziele um soziale Aspekte in der gesamten Wertschöpfungskette durch den geforderten Einsatz fair gehandelter Lebensmittel sowie Vorschriften zur Arbeitssituation im eigenen Betrieb. Darüber hinaus sind gesundheitliche Aspekte zentral für eine nachhaltige Ernährung. Daher müssen sich die Angebote an den DGE-Empfehlungen orientieren.

Folgende Ziele werden durch den Blauen Engel für Veranstaltungscatering und Kantinenbetrieb verfolgt:

  • Klimaschutz durch Ermittlung der Treibhausgasemissionen
  • Schonung natürlicher Ressourcen, einschließlich Schutz der Biodiversität
  • Fair gehandelte Lebensmittel und Anforderungen an Arbeitsbedingungen
  • Berücksichtigung gesundheitlicher Aspekte in der Verpflegung

Daher werden im Erklärfeld folgende Vorteile für Umwelt und Gesundheit genannt:

  • Reduzierte Treibhausgasemissionen
  • Schonung natürlicher Ressourcen
  • Berücksichtigung sozialer Aspekte