Zertifizierung Ihrer Produkte

Die FAQs für Unternehmen

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Fragen zur Antragsstellung

Wo finde ich die Kriterien, die ein Produkt/eine Dienstleistung erfüllen muss, um den Blauen Engel zu erhalten?

Alle Anforderungen sowie die Nachweisführung sind in den entsprechenden Vergabekriterien aufgeführt.
Die Vergabekriterien zu den unterschiedlichen Produktgruppen finden Sie hier.

Ich finde für mein Produkt keine geeigneten Vergabekriterien zur Beantragung des Blauen Engel, was kann ich machen?

Prüfen Sie, ob sich eine passende Produktkategorie unter den laufenden Prüfaufträgen befindet. Wenn nicht, können Sie einen Neuvorschlag einreichen. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

Kann eine Firma aus dem Ausland einen Antrag einreichen?

Ja, auch ausländische Firmen können den Blauen Engel beantragen.

Kann die Produktion eines beantragten Produkts auch im Ausland erfolgen?

Ja. Bitte nennen Sie uns die Produktionsstätten schon bei der Antragsstellung.

Kann die Produktion eines beantragten Produkts an verschiedenen Standorten erfolgen, und wenn ja, muss ich alle Standorte melden?

Ja, die Produktion kann an unterschiedlichen Standorten erfolgen, die alle bei der Antragstellung angegeben werden müssen.

Kann auch ein Prüfbericht eines ausländischen Prüfinstituts verwendet werden?

Ja, sofern die vorgegebenen Anforderungen der Vergabekriterien nachgewiesen sind und der Bericht in deutscher oder englischer Sprache verfasst ist.

Kann auch ein Prüfbericht eingereicht werden, der nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst wurde?

Nein, bitte reichen Sie nur Prüfberichte in deutscher oder englischer Sprache ein.

Wie alt dürfen Prüfberichte sein, die ich zur Beantragung einreichen muss?

Falls die Vergabekriterien dazu keine Angabe machen, sollten Prüfberichte bei der Beantragung nicht älter als ein Jahr sein. Ist ein Gültigkeitsdatum angegeben, muss der Prüfbericht zum Zeitpunkt der Antragstellung gültig sein. Abweichungen besprechen Sie bitte mit der/dem jeweilig zuständigen Referenten/ Referentin bei der RAL gGmbH.

In den Vergabekriterien wird ein Prüfbericht eines nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierten Prüfinstituts gefordert. Wie finde ich ein entsprechendes Prüfinstitut? Kann die RAL gGmbH oder das Umweltbundesamt uns geeignete Labore nennen?

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Gründen der Neutralität keine Empfehlungen aussprechen können.
Eine allgemeine Liste mit akkreditierten Prüfinstituten in Deutschland finden Sie z.B. unter www.dakks.de/content/datenbank-akkreditierter-stellen. Eine Übersicht der europäischen Akkreditierungsstellen finden Sie unter: www.european-accreditation.org/ea-members.

Müssen bei der Beantragung schon alle Unterlagen eingereicht werden oder können einzelne Unterlagen nachgereicht werden?

Zur schnelleren und vereinfachten Bearbeitung sollten die Unterlagen grundsätzlich vollständig eingereicht werden. Sollte dies ausnahmsweise nicht möglich sein, weisen Sie bitte bei der Antragsstellung im RAL WEB-PORTAL schon darauf hin, welche Unterlagen noch fehlen und nachgereicht werden.

Was ist das WEB-PORTAL und wo finde ich das WEB-PORTAL?

Das WEB-PORTAL inklusive Anleitung in deutscher und englischer Sprache finden Sie hier.

Das Web-Portal ist das digitale Kundenportal für Antragsteller und Zeichennehmer der Umweltzeichen Blauer Engel und EU Ecolabel. Im Rahmen der Zertifizierung erfolgt sowohl die Übermittlung von Anträgen und erforderlichen Dokumenten an die RAL gGmbH als auch der digitale Vertragsabschluss über das Web-Portal. Während der Vertragslaufzeit können Zeichennehmer bestehende Verträge verwalten, Änderungen mitteilen und auch Dokumente (z.B. Urkunden) herunterladen.

Bekomme ich eine Eingangsbestätigung, wenn ich meinen Antrag über das WEB-PORTAL übermittelt habe?

Ja, Sie erhalten umgehend eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

Wie lange dauert es von der Einreichung der Unterlagen bis zur Erteilung des Umweltzeichens?

Unser Ziel ist es, Anträge innerhalb von zwei Monaten zu bearbeiten. Dabei hängt der Bearbeitungszeitraum stark von der Vollständigkeit, Verständlichkeit und Korrektheit der vorgelegten Unterlagen ab.

Wer ist bei der RAL gGmbH für die Bearbeitung meines Antrags zuständig?

Die zuständigen Referenten/innen finden Sie auf der Seite der einzelnen Vergabekriterien. Sie können diese Seiten über die Übersicht aller Vergabekriterien erreichen.

Kann ich eine andere Rechnungsadresse als die der beantragenden Firma verwenden?

Ja, das ist möglich, sofern diese Adresse für alle Rechnungen gilt, d.h. Antrags- als auch Jahresentgelte für alle Anträge und Verträge.

Kann ich eine andere Firma mit der Antragseinreichung und -bearbeitung betrauen?

Ja, das ist kein Problem, sofern wir einen Autorisierungsnachweis erhalten.

Kann ich nachzureichende Dokumente auch per Post (ausgedruckt oder auf Datenträger) oder per E-Mail-Anhang einreichen?

Nein, bitte laden Sie alle Antragsunterlagen online über das WEB-PORTAL hoch.

Muss ich unbedingt die Antragsunterlagen aus dem Download verwenden oder kann ich auch andere Anlagen bzw. Erklärungen verwenden?

Es müssen die vorbereiteten Dokumente aus dem Download zur Antragsstellung genutzt werden. Eigene Erklärungen von Lieferanten werden nur in Ausnahmefällen akzeptiert, sofern sie inhaltlich identisch sind.

In den Vergabekriterien sind sehr viele Kriterien aufgeführt, müssen alle eingehalten werden?

Ja, es müssen alle Anforderungen erfüllt werden, sofern es in den Vergabekriterien nicht ausdrücklich anders geregelt ist.

Kann ich eine schriftliche Bestätigung erhalten, dass sich meine Produkte/Dienstleistungen im Antragsverfahren befinden?

Als Nachweis hierzu dient die Eingangsbestätigung, die Sie von uns per E-Mail erhalten.

Für die Beantragung benötige ich Unterlagen von meinem Vorlieferanten. Dieser möchte die Unterlagen direkt an die RAL gGmbH senden. Ist dies möglich?

Grundsätzlich sollten alle Unterlagen vom Antragsteller eingereicht werden. Ist dies aus Geheimhaltungsgründen (z.B. für Rezepturen) nicht möglich, sprechen Sie bitte mit Ihrem Referenten/Referentin.

Ich möchte mehrere Produkte gleichzeitig beantragen, die sich nur geringfügig voneinander unterscheiden. Muss ich für jedes einzelne Produkt die kompletten Antragsunterlagen einreichen?

Bitte wenden Sie sich an den/die zuständige Referenten/Referentin bei der RAL gGmbH.

Ich möchte mehrere Produkte gleichzeitig beantragen, die sich nur geringfügig voneinander unterscheiden. Wie berechnet sich dann die Antragsgebühr?

Bitte wenden Sie sich an den/die zuständige Referenten/Referentin bei der RAL gGmbH.

Kann ich den Blauen Engel nach Einreichung des Antrags bereits als Datei erhalten, um schon Layouts oder sonstige Unterlagen vorzubereiten?

Nein, das Logo können wir Ihnen erst nach positiver Antragsprüfung zur Verfügung stellen. Bitte beachten Sie, dass nur der Zeichennehmer das Logo erhält (Logo-Leitfaden).

Kann ich erfahren, welche Produkte/Dienstleistungen anderer Unternehmen im Antragsverfahren sind?

Nein, hierzu geben wir keine Auskunft.

Kann ich Antragsunterlagen anderer Unternehmen einsehen?

Nein, das ist nicht möglich.

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Nach Vertragsabschluss

Darf ich den Zeichennutzungsvertrag öffentlich nutzen?

Ja, ob der Vertrag veröffentlicht wird, liegt im Ermessen des Zeichennehmers.

Kann ich nach der Erteilung eines Vertrags eine Urkunde erhalten und in welchen Sprachen werden sie zur Verfügung gestellt? Was kostet eine Urkunde?

Urkunden können schon bei der Antragstellung im WEB-PORTAL als PDF-Datei oder in Papierform beantragt werden. Diese werden dann automatisch nach der Vertragserteilung im WEB-PORTAL zur Verfügung gestellt.
Nachträglich können Sie Urkunden über das WEB-PORTAL im Menü „Vertragsaktualisierung“ anfordern. Es werden Urkunden in deutscher und/oder englischer Sprache zur Verfügung gestellt.
Die Bearbeitungsgebühr beträgt pro Exemplar 25 Euro zuzüglich Umsatzsteuer.

Muss ich nach Erteilung eines Vertrags das Blauer Engel-Logo verwenden?

Nein, die Nutzung des Logos ist freiwillig. Wenn Sie sich entscheiden das Logo zu verwenden, um zu zeigen, wie umweltfreundlich Ihr Produkt/Ihre Dienstleistung ist, achten Sie bitte auf die korrekte Verwendung. Details finden Sie im Logo-Leitfaden.

Kann die Veröffentlichung von erteilten Verträgen auf der Website des Blauen Engel auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen? Was muss ich dafür tun?

Normalerweise werden die ausgezeichneten Produkte/Dienstleistungen automatisch mit Abschluss des Vertrags veröffentlicht. Ist dies nicht gewünscht, vermerken Sie dieses bitte schon bei der Antragstellung im WEB-PORTAL. Soll dann später eine Veröffentlichung erfolgen, melden Sie dieses bitte zum entsprechenden Zeitpunkt über das WEB-PORTAL im Menü „Vertragsaktualisierung“.

Was muss ich tun, wenn mein Vertrag nicht mehr auf der Website des Blauen Engel erscheinen soll?

Melden Sie dieses bitte zum entsprechenden Zeitpunkt über das WEB-PORTAL im Menü „Vertragsaktualisierung“.

Wo kann ich zu meinen Produkten/Dienstleistungen auf der Website des Blauen Engel weitere Informationen einstellen? Wie funktioniert es und welche Informationen muss ich einstellen?

Im internen Produktinfobereich können Sie die Informationen für die Webseite www.blauer-engel.de einfach und schnell einstellen: Sie finden den Produktinfobereich hier. Registrieren Sie sich auf "Ihre Produktwelt" mit Firmennamen, E-Mail und einer Vertragsnummer. Sie erhalten dann Zugangsdaten, mit denen Sie sich einloggen können, um die Produktseitenansicht für Ihre Produkte/Dienstleistungen zu bearbeiten. Laden Sie Ihr Firmenlogo hoch, stellen Sie Produktbilder und Texte ein, verlinken Sie zu Ihrem Online-Shop oder zur Händlersuche. Geben Sie zudem Ihren Warencode (GTIN, EAN, UPC) zu Ihren Produkten an. Dies fördert die Online-Sichtbarkeit ihrer Produkte.

Ich habe bereits einen gültigen Vertrag und möchte ein weiteres Produkt anmelden. Dabei sind einige der dafür notwendigen Antragsunterlagen bereits bei der Beantragung des ersten Produkts eingereicht worden. Muss ich die Unterlagen nochmals einreichen?

Grundsätzlich handelt es sich auch hier um einen Neuantrag, für den die kompletten Unterlagen eingereicht werden müssen. Ob bisherige Unterlagen wiederverwendet werden können, besprechen Sie bitte im Einzelfall mit Ihrem zuständigen/m Referenten/Referentin.

Kann ich ein Produkt, das bereits den Blauen Engel bekommen hat, unter einem anderen Namen nochmals beantragen? Was muss ich dafür machen?

In diesem Fall können Sie einen Erweiterungsantrag stellen. Das Bearbeitungsentgelt hierfür beträgt 200 Euro. Je nach Vergabekriterien benötigen wir von Ihnen eine Herstellererklärung, dass es sich um ein identisches Produkt handelt.

Kann ich ein Produkt, das bereits den Blauen Engel bekommen hat, unter einem anderen Namen und gleichzeitig einem anderem Inverkehrbringer nochmals beantragen (OEM-Produkt/Rebrand)? Was muss ich dafür machen?

In diesem Fall können Sie einen Erweiterungsantrag stellen. Das Bearbeitungsentgelt hierfür beträgt 200 Euro. Je nach Vergabekriterien benötigen von Ihnen eine Herstellererklärung, dass es sich um ein identisches Produkt handelt.

Kann auch eine andere Firma für ein OEM-Produkt/Rebrand, das bereits den Blauen Engel erhalten hat, einen Antrag stellen? Was muss sie dafür machen?

Das ist abhängig von den jeweiligen Vergabekriterien und sollte mit dem zuständigen zuständigen/m Referenten/Referentin bei der RAL gGmbH besprochen werden. Allerdings handelt es sich dann um einen Neuantrag, nicht um eine Erweiterung der Nutzungsrechte. In diesem Fall benötigen wir vom Zeichennehmer des Originalprodukts eine Herstellererklärung, dass es sich um ein identisches Produkt handelt.

Wir möchten den Blauen Engel auch im Ausland nutzen. Inverkehrbringer ist dabei eine Tochtergesellschaft. Was müssen wir beachten?

Hierfür muss ein Erweiterungsvertrag mit der Tochtergesellschaft als Zeichenanwender geschlossen werden.

Wonach richtet sich der Jahresumsatz, den ich für die Nutzung des Blauen Engel angeben muss?

Maßgeblich ist der jährliche Gesamtumsatz der mit dem Blauen Engel gekennzeichneten Produkte/Dienstleistungen. Zur Entgeltordnung

Ich habe einen gültigen Zeichennutzungsvertrag. Meine Firmenanschrift ändert sich. Was muss ich machen?

Melden Sie uns dieses über das WEB-PORTAL im Menü „Vertragsaktualisierung“.

Ich habe einen gültigen Zeichennutzungsvertrag. Die Firmierung ändert sich. Was muss ich machen?

Melden Sie uns dieses über das WEB-PORTAL im Menü „Vertragsaktualisierung“.

Ich habe einen gültigen Zeichennutzungsvertrag. Der Produktname soll sich ändern. Was muss ich machen?

Melden Sie uns dieses über das WEB-PORTAL im Menü „Vertragsaktualisierung“. Die Ausstellung neuer Verträge ist nicht notwendig. Sollten Sie neue Verträge bzw. Urkunden benötigen, stellen wir diese für eine Bearbeitungsgebühr von 200 (Verträge) bzw. 25 Euro (Urkunden) gern aus.

Ich habe einen gültigen Zeichennutzungsvertrag. Das Produkt soll geändert werden. Was muss ich machen?

Wenn die Änderungen die Anforderungen in den Vergabekriterien betreffen, melden Sie uns dieses über das WEB-PORTAL im Menü „Vertragsaktualisierung“, zusammen mit den entsprechenden neuen Unterlagen. Je nach Umfang der Änderung wird ein Bearbeitungsentgelt von 200 € erhoben. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie bitte Ihrem zuständigen/m Referenten/Referentin.

Mein Vorlieferant möchte ebenfalls das Blauer Engel-Logo nutzen. Ist das möglich?

Nein, das ist nicht möglich. Der Blaue Engel darf nur für das entsprechend ausgezeichnete Endprodukt verwendet werden, es sei denn, für die entsprechenden Produkte gibt es eigene Vergabekriterien (z.B. für „Leder“).

Mein mit dem Blauen Engel ausgezeichnetes Produkt wird noch weiterverarbeitet (Bsp. Leder). Kann der Hersteller (Bsp. Polstermöbelhersteller) ebenfalls das Blauer Engel-Logo verwenden?

Nein, das ist nicht möglich. Hierfür müsste der Hersteller einen Zeichennutzungsantrag für sein Endprodukt stellen.

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Umweltzeichen-Logo „BLAUER ENGEL“

Was muss beim Einsatz des Blauer Engel-Logos beachtet werden?

Alle Fragen zum Einsatz des Logos werden im Logo-Leitfaden beantwortet. Diesen finden Sie hier.

Was ist das Erklärfeld?

Das Erklärfeld stellt das Logo Blauer Engel in Kombination mit den wichtigsten Vorteilen des Umweltzeichens in der jeweiligen Produktgruppe dar. Die genannten Vorteile werden von der Jury Umweltzeichen definiert und auch in den Vergabekriterien festgehalten. Das Erklärfeld kann sowohl auf dem Produkt als auch online genutzt werden.

Wie und wo bekommt ein Unternehmen das Blauer Engel-Logo bei bestehendem Zeichenbenutzungsvertrag?

Die deutschen Logodateien in Blau (4c) werden nach Vertragserteilung im WEB-PORTAL als Download zur Verfügung gestellt.

Das Logo können Sie alternativ formlos per E-Mail bei der RAL gGmbH unter
umweltzeichen@ral.de beantragen:

"Hiermit beantragen wir das Blauer Engel-Logo für unser(e) nach DE-UZ XY zertifizierte(n) Produkt(e) mit der Vertragsnummer xxxxx.“

Gelten unterschiedliche Regelungen im Print- und im Onlinebereich?

Für die Abbildung des Blauer Engel-Logos gelten die Regeln im Print- sowie Onlinebereich gleichermaßen.

In welchen Dateiformaten kann ich das Blauer Engel-Logo erhalten?

Die Dateien werden als EPS, PNG und PDF-Dateien zur Verfügung gestellt.

Kann ich das Blauer Engel-Logo schon nach Einreichung der Unterlagen verwenden?

Nein, das Logo dürfen Sie erst nach Vertragserteilung nutzen.

In welcher Größe kann ich das Blauer Engel-Logo verwenden? Gibt es eine Mindestabbildungsgröße?

Bitte beachten Sie die Hinweise im Logo-Leitfaden unter Kapitel 5.1 (Seite 11).

Kann ich das Blauer Engel-Logo auch in Schwarz/Weiß verwenden?

Nur wenn das Logo im Einzelfall nicht in Blau realisierbar ist, kann die schwarze Variante in Absprache mit der RAL gGmbH zum Einsatz kommen (siehe Kapitel 5.2 des Blauer Engel Logo-Leitfadens)

Kann ich das Blauer Engel-Logo bei einfarbigem Druck auch in der verwendeten Druckfarbe nutzen?

Nein, das ist nicht möglich.

Kann ich das Blauer Engel-Logo auch in Englisch erhalten?

Ja, zur Verwendung im Ausland können Sie eine englische Logovariante bei uns anfordern. Bitte beachten Sie, dass in deutschsprachigen Ländern das deutsche Logo genutzt werden muss.

Kann ich das Blauer Engel-Logo auch im Ausland verwenden?

Ja, das Logo kann auch im Ausland genutzt werden.

Kann ich das englische Blauer Engel-Logo auch in Deutschland verwenden?

Nein, in deutschsprachigen Ländern muss das deutsche Logo genutzt werden.

Das Blauer Engel-Logo in englischer Sprache darf nicht in deutschsprachigen Ländern verwendet werden?

Es gibt eine Ausnahme: Nur in Verbindung mit dem deutschen Logo darf es auch im deutschsprachigen Raum verwendet werden.

Können verschiedene Umweltzeichen (z.B. BLAUER ENGEL und EU Ecolabel) zusammen auf einem Produkt verwendet werden?

Ja, sofern die jeweiligen Voraussetzungen für die Umweltzeichen erfüllt werden. Ist das Blauer Engel-Logo eines von mehreren Logos, so ist darauf zu achten, dass es in Größe und Platzierung gleichrangig dargestellt wird. Weitere Hinweise finden Sie im Blauer Engel Logo-Leitfaden unter Kapitel 5.4 (Seite 16).

Kann ich das Blauer Engel-Logo auch auf technischen Datenblättern, auf Produktbroschüren und anderen Marketingmaterialien sowie in digitalen Medien verwenden?

Für die Benutzung des Umweltzeichens in der Werbung oder sonstigen Maßnahmen des Zeichennehmers hat dieser sicherzustellen, dass das Blauer Engel-Logo, nur in Verbindung zu dem im Vertrag genannten Produkt/der Dienstleistung gebracht wird. Für die Art der Benutzung des Zeichens, insbesondere im Rahmen der Werbung, ist der Zeichennehmer allein verantwortlich.

Ich bin Journalist. Darf ich das Blauer Engel-Logo in Presseartikeln zum Thema Umweltzeichen BLAUER ENGEL abbilden?

Bitte wenden Sie sich zur Logofreigabe per E-Mail an umweltzeichen@ral.de und fügen auch den geplanten Text zum Umweltzeichen BLAUER ENGEL bei.

Meine Druckerei soll für einen Kunden eine Broschüre auf Papier drucken, das mit dem Umweltzeichen BLAUER ENGEL ausgezeichnet ist. Darf ich das Blauer Engel-Logo aufdrucken?

Einen verbalen Hinweis auf den BLAUEN ENGEL („Gedruckt auf Recyclingpapier, das mit dem BLAUEN ENGEL ausgezeichnet ist.“) dürfen Sie gern auf die Broschüre drucken. Wenn Sie allerdings das Logo abbilden möchten, dann muss das Druckerzeugnis die Vergabekriterien nach DE-UZ 195 „Druckerzeugnisse“ für den BLAUEN ENGEL erfüllen und dafür einen gültigen Zeichennutzungsvertrag haben.

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Kündigungen, Auslauf und Revision von Vergabekriterien

Mein Vertrag ist gekündigt, wie lange darf ich das Blauer Engel-Logo noch verwenden?

Sie dürfen das Logo bis zum Vertragsende nutzen. Danach ist eine Benutzung des Umweltzeichens weder zur Kennzeichnung noch in der Werbung zulässig.

Muss ich bereits ausgelieferte Ware zurückholen, wenn mein Vertrag ausgelaufen ist?

Nein. Produkte, die sich nach Vertragsende noch im Handel befinden, können verkauft werden, dürfen aber nicht mehr aktiv beworben werden.

Warum erscheinen bereits gekündigte Verträge noch auf der Website des Blauen Engel?

Die Verträge werden erst nach Ablauf des Kündigungsdatums (standardmäßig der 31.12.20xx) im Internet gelöscht.

Wie erfahre ich, ob Vergabekriterien von der Jury Umweltzeichen ohne Änderungen verlängert wurde?

Solange Sie von uns kein Schreiben erhalten, besteht für Sie als Zeichennehmer kein Handlungsbedarf. Ihre aktuell gültige Laufzeit wird Ihnen in der Vertragsübersicht im Web-Portal angezeigt.

Die Vergabekriterien wurden überarbeitet und von der Jury Umweltzeichen mit neuen Kriterien verabschiedet. Was muss ich machen, um den Blauen Engel weiterhin nutzen zu können?

In diesem Fall müssen Sie auf Basis der geänderten Kriterien einen Neuantrag stellen, da die Verträge auf Basis der „alten“ Kriterien von der RAL gGmbH gekündigt werden. Laufen die „alten“ Vergabekriterien zum 31.12. eines Jahres aus, erhalten Zeichennehmer bis spätestens 31.03. desselben Jahres eine Kündigung des Zeichennutzungsvertrages mit dem Hinweis auf die neuen Kriterien.

Warum wurde mein Vertrag gekündigt? Ich habe den Blauen Engel doch erst vor einem halben Jahr erhalten.

Alle Vergabekriterien haben eine befristete Laufzeit. Ihr Vertrag wurde gekündigt, weil die entsprechenden Vergabekriterien auslaufen. In der Regel gibt es überarbeitete, neue Vergabekriterien, für die Sie einen Neuantrag stellen können.

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Produkte/Dienstleistungen mit dem Blauen Engel

Wo finde ich Produkte/Dienstleistungen, die mit dem Blauen Engel zertifiziert sind?

Alle Produkte/Dienstleistungen, die mit dem Umweltzeichen gekennzeichnet sind, finden Sie tagesaktuell auf unserer Homepage unter der entsprechenden Produktgruppe. Sie können Produkte oder Dienstleistungen anhand von Produkttypen (Schlagwörtern), Marken, Anbietern oder Vergabekriterien suchen.

Wo kann ich Produkte mit dem Blauen Engel kaufen?

Suchen Sie auf unserer Website nach Produkten und Dienstleistungen, um entsprechende Anbieter zu finden. Sollten Sie beim Anbieter keine Links zu Online-Shops oder Händlerverzeichnissen finden, können Sie den Anbieter direkt kontaktieren. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen keine weiterführenden Informationen zu Bezugsquellen geben können.

Woran kann ich erkennen, ob ein Produkt das Blauer Engel-Logo zu Recht verwendet?

Alle Produkte/Dienstleistungen, die mit dem Umweltzeichen gekennzeichnet sind, finden Sie tagesaktuell auf unserer Homepage unter der entsprechenden Produktgruppe.

Warum gibt es zu einigen Vergabekriterien keine ausgezeichneten Produkte/Dienstleistungen?

Blauer Engel ist ein freiwilliges Zeichen. Werden keine Produkte gelistet, ist davon auszugehen, dass noch keine Anträge durch Unternehmen gestellt wurden oder diese noch nicht positiv beschieden wurden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zu laufenden Prüfungen keine Auskunft geben können.

Müssen Produkte oder Dienstleistungen, die unterschiedliche Umweltzeichen tragen (z.B. Blauer Engel, EU Ecolabel) die gleichen Kriterien erfüllen?

Nein, für jedes Umweltzeichen gelten eigene Kriterien, die erfüllt werden müssen. Gemäß Artikel 11 der EU Umweltzeichenverordnung wird eine Harmonisierung der Zeichen angestrebt. Die Anforderungen nationaler Umweltzeichen müssen mindestens so streng sein wie die Anforderungen des entsprechenden EU Ecolabels, können jedoch auch darüber hinausgehen.

Profitieren Sie vom Blauen Engel und melden Sie ihre neuen Produkte an