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Umweltfreundliches Spielzeug (DE-UZ 207)

Spielzeug

In Bezug auf die Schadstofffreiheit haben viele Verbraucherinnen und Verbraucher hohe Anforderungen an Spielzeug. Die Kriterien legen deshalb einen Fokus auf die Vermeidung und Minimierung gesundheitsschädlicher Inhaltstoffe sowie deren Einhaltung durch wiederkehrende Prüfungen. Der Blaue Engel geht über den bestehenden regulativen Rahmen der europäischen Spielzeugrichtlinie hinaus und verbietet weitere Stoffe, die ein Umweltrisiko darstellen. In den vorliegenden Vergabekriterien wird die Einhaltung grundlegender sozialer Kriterien bei der Rohstoffgewinnung sowie in den Endfertigungsstätten der Spielzeugherstellung gefordert. Zudem soll durch wachsende Transparenz seitens der Spielzeughersteller hinsichtlich ihrer Lieferanten künftig die Möglichkeit geschaffen werden, auch auf weiteren Stufen der Wertschöpfungskette die Einhaltung wichtiger Arbeitsnormen zu gewährleisten.

Der Blaue Engel gilt für Spielzeug aus Textilien, Holz, Kunststoff, Leder, Papier, Kautschuk sowie Metall. 

Ein Antrag auf Zeichennutzung kann sowohl für den Blauen Engel als auch das Österreichische Umweltzeichen erfolgen. Für die  gleichzeitige Nutzung beider Umweltzeichen ist bei der jeweils anderen Vergabestelle dann nur ein formloser Antrag zu stellen und als Nachweis der gültige Zeichennutzungsvertrag einzureichen. Aufgrund der gegenseitigen Anerkennung der Anforderungen ist damit die Nutzung beider Umweltzeichen wesentlich vereinfacht.

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