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Kaminöfen für Holz (DE-UZ 212)

Der Blaue Engel für Kaminöfen zielt auf einen Innovationsschub in der Branche und fördert neue Ofenentwicklungen zur Verbesserung der Luftqualität. Dies wird durch Einrichtungen zur Emissionsminderung für eine effiziente und geregelte Verbrennung mit deutlicher Reduzierung der Staub- und sonstigen Abgasemissionen gegenüber konventionellen Kaminöfen erreicht. Darunter fallen:

  • Abscheidetechniken zur Minderung gesundheitsschädliche Luftschadstoffe, besonders Staub und Feinstaub
  • Automatisierte Luftregelung, die den Einfluss des Betreibers und Fehlverhalten weitgehend vermeiden kann

Die Kaminöfen durchlaufen für die Zertifizierung mit dem Blauen Engel ein erweitertes Prüfverfahren, mit dem das reale Emissionsverhalten beim Verbrennen des Holzes besser abgebildet wird als mit der derzeitigen Typenprüfung. Auf dieser Grundlage wurden strenge Grenzwerte für Schadstoffemissionen einschließlich der Masse des entstehenden Feinstaubs festgelegt. Für Geräte mit dem Blauen Engel ist ein Partikelmassewert von 15 mg/m3 einzuhalten. Der gesetzliche Grenzwert der 1. BImSchV beträgt 40 mg/m3. Diese Minderung wird vor allem durch den Einsatz von Partikelabscheidern erreicht.

Bei der Verbrennung von Holz entstehen zum größten Teil ultrafeine Partikel (kleiner als 0,1 µm), denen eine besonders negative Wirkung auf die Gesundheit zugeschrieben wird. Für ultrafeine Partikel gibt es bislang keine gesonderten und verbindlichen Emissionsgrenzwerte; aktuell werden die ultrafeinen Partikel im Gesamtwert für Feinstaub subsummiert. Besser wäre es jedoch, auch die Anzahl der ultrafeinen Partikel zu bestimmen. Der Blaue Engel für Kaminöfen fordert deshalb zum Schutz der Gesundheit erstmalig die Einführung eines Partikelanzahl-Wertes für Holzfeuerungen. Hierfür wurde ein Messverfahren entwickelt, was aus den Erfahrungen bei Verbrennungsmotoren im KFZ-Bereich speziell für die Holzverbrennung angepasst wurde. Auf dieser Grundlage wird ein Grenzwert für die Partikelanzahl von 5.000.000/cm³ vorgeschlagen, der ab 2022 eingehalten werden soll. Das Messverfahren zur Bestimmung der Partikelanzahl soll in der Übergangszeit validiert und in Ringversuchen erprobt werden.

Das Heizen mit Holz verursacht deutlich mehr luftverschmutzende Emissionen als andere Energieträger wie Heizöl oder Erdgas. In Wohngebieten kann es daher zu erhöhten Belastungen mit Feinstaub kommen – insbesondere dann, wenn viele Kamine gleichzeitig betrieben werden und Inversionswetterlagen oder besondere Bausituationen vorliegen. Daher erwirken die Städte und Gemeinden regionale Verbote für konventionelle Kaminöfen (Nutzungsverbot in Luftreinhaltegebieten, Errichtungsverbot in Neubaugebieten) mit Ausnahmeregelungen für Blauer Engel -Geräte.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass Kaminöfen ohne Umweltzeichen weiterhin betrieben werden dürfen, denn außerhalb von bestehenden Festbrennstoff-verbotszonen ändert sich für den Betreiber zunächst nichts.