Katharina Istel vom NABU und Prof. Dr. Mario Schmidt von der Hochschule Pforzheim / Institut für Industrial Ecology (INEC) wurden in der neuen Berufungsperiode wieder als Vorsitz Jury Umweltzeichen gewählt. In dieser Konstellation trafen sich die Mitglieder der Jury Umweltzeichen Ende Juni in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt Mainz zu ihrer Sommersitzung.
In der aktuellen Berufungsperiode gehören dem Gremium an:
Tim Bagner (Deutscher Städtetag)
Phillip Blümke (Hochschule Pforzheim)
Henrik Fork-Weigel (vzbv)
Katharina Istel (NABU)
Dr. Axel Neisser (Stiftung Warentest)
Jelena Nikolic (HDE)
Dr. Martin Peters (Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. / Handwerkskammer Berlin)
Jury Umweltzeichen
Die Jury Umweltzeichen, das unabhängige Beschlussgremium für das Umweltzeichen der Bundesregierung, entscheidet, für welche Produktgruppen und Dienstleistungsbereiche der Blaue Engel vergeben werden soll. Außerdem diskutiert und beschließt sie die jeweiligen Vergabekriterien, die vom Umweltbundesamt erarbeitet werden. Die Jury-Mitglieder sind weisungsfrei und unparteiisch, die Mitgliedschaft ist ehrenamtlich. Der Jury gehören 14 natürliche Personen an, die vom Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit berufen werden.
Gemeinsame Beratungen zu geteilter Mobilität: Carsharing-Kriterien überarbeitet
Auf ihrer ersten Sitzung verabschiedete die neue Jury die Überarbeitung der Vergabekriterien das Umweltzeichen für Car-Sharing (DE-UZ 100). Im Rahmen der Anpassung der Anforderungen wurde das Ambitionsniveau in verschiedenen Bereichen erhöht:
Die Grenzwerte für den Ausstoß gesundheitsschädlicher Emissionen während des Fahrzeugbetriebs, insbesondere für Stickoxide (NOx) und Partikel, wurden verschärft. Ziel ist es, die Emissionen gesundheitsschädlicher Luftschadstoffe zu reduzieren. Zur Förderung der Elektromobilität wurde die bestehende Mindestquote für rein elektrische Fahrzeuge in der Flotte angehoben. Diese wird zudem jährlich ansteigen.
Die Flottenzusammensetzung wurde hinsichtlich der Fahrzeuggrößen angepasst, um sicherzustellen, dass überwiegend kleinere und leichtere Fahrzeuge eingesetzt werden, welche die Mobilitätsbedarfe mit geringstmöglichem Energie- und Ressourcenverbrauch befriedigen können. Darüber hinaus wurden neue Anforderungen ergänzt:
- Es wurde ein maximal zulässiger Kohlendioxidausstoß für die einzelnen Fahrzeugtypen im Betrieb festgelegt.
- Eine Berichtspflicht wurde eingeführt, durch welche jeder Carsharing-Anbieter die verkehrsentlastende Wirkung seines Carsharing-Angebots misst und dokumentiert, um es basierend auf diesen Daten weiter optimieren zu können.
Die Jury Umweltzeichen tritt grundsätzlich zweimal pro Jahr zu turnusgemäßen Sitzungen zusammen. Die kommende Sitzung ist für das Jahresende 2025 geplant.