Die Kriterien der folgenden Umweltzeichen Blauer Engel wurden überarbeitet:
- Grafische Papiere und Kartons aus 100 % Altpapier (Recyclingpapier und -karton) (DE-UZ 14a)
- Druck- und Pressepapiere überwiegend aus Altpapier (DE-UZ 72)
- Papier aus 100 % Altpapier für Papiertragebehältnisse (DE-UZ 217a)
- emissionsarme Bodenbeläge, Paneele und Türen aus Holz und Holzwerkstoffen für Innenräume (DE-UZ 176)
- Bau- und Möbelplatten für den Innenausbau (DE-UZ 76)
- lärmarme Altglas-Container (DE-UZ 21)
- Schreibgeräte und Stempel (DE-UZ 200)
Die Vergabekriterien für diese Produktgruppen werden in den kommenden Wochen finalisiert und auf www.blauer-engel.de/de/zertifizierung/vergabekriterien verfügbar sein. Hersteller von besonders umweltschonenden Produkten können dann das Zeichen beantragen.
Weiterhin wurde ein Prüfauftrag für Digitalprojektoren durch die Jury beschlossen.
Weitergehende Informationen zu den Überarbeitungen:
Grafische Papiere und Kartons aus 100 % Altpapier (Recyclingpapier und -karton) (DE-UZ 14a),
Druck- und Pressepapiere überwiegend aus Altpapier (DE-UZ 72) und
Papier aus 100 % Altpapier für Papiertragebehältnisse (DE-UZ 217a)
Die Verwendung von Altpapier schont wertvolle Ressourcen, insbesondere den Wald, und leistet einen Beitrag zum Arten- und Klimaschutz. Die grafischen Papiere (DE-UZ 14a) sowie die Papiere für Papiertragebehältnisse (DE-UZ 217a) werden aus 100 Prozent Altpapier hergestellt, die Druck- und Pressepapiere (DE-UZ 72) müssen mindestens 80 Prozent Altpapiere einsetzen. Es sollen möglichst Altpapiersorten aus haushaltsnaher Sammlung verwendet werden. Der Blaue Engel verfolgt damit das Ziel, dass alle wiedergewonnenen Papierfasern dem Papierkreislauf erhalten bleiben und in einer hochwertigen Anwendung wie dem grafischen Papier genutzt werden. Weiterhin begrenzt das Umweltzeichen den Einsatz kritischer Fabrikations- und Veredelungsstoffe, um Abwasserbelastungen und Schadstoffeinträge in Papier zu minimieren. Optische Aufheller und halogenierte Bleichmittel sind nahezu vollständig verboten. Außerdem werden Anforderungen an die Abwasseremissionen aus der Papierproduktion gestellt. Neu hinzugefügt wurden Anforderungen an die Abluft, den Energieverbrauch und das Abfallmanagement im Herstellungsprozess.
Emissionsarme Bodenbeläge, Paneele und Türen aus Holz und Holzwerkstoffen für Innenräume (DE-UZ 176) und Bau- und Möbelplatten für den Innenausbau (DE-UZ 76)
Besondere Bedeutung hat die Emissionsreduzierung in Innenräumen, um mögliche gesundheitliche Belastungen zu minimieren. Die Bewertung der Emissionen ist an das vom „Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten“ – einem Bund-Länder-Ausschuss mit Fachleuten aus Umwelt- und Gesundheitsbehörden – erarbeitete Bewertungsschema angelehnt. Da Emissionen häufig mit Gerüchen einhergehen, die auch zu gesundheitlichen Belastungen führen können, ist die sensorische Prüfung ein wichtiges Element bei der Bewertung der verschiedenen Produkte für Innenräume. Daher wird für diese Vergabekriterien eine verbindliche Geruchsprüfung mit der Möglichkeit des Nachweises der Geruchsarmut aufgenommen.
Weiterhin wurde der Anteil von zertifizierten Hölzern (auf 85 %) erhöht, Prüfungen auf Formaldehyd, Essig- und Ameisensäure aufgenommen sowie um Schadstoffanforderungen an das Produkt, welche die Recyclingfähigkeit gewährleisten sollen, erweitert. Zudem wurden Anforderungen an den Restmonomergehalt von Melamin und den Ausschluss von biozider Ausrüstung gestellt.
Schreibgeräte und Stempel (DE-UZ 200)
Das Umweltzeichen für Schreibgeräte und Stempel kennzeichnet Produkte, die ressourcenschonende Materialien einsetzen (Rezyklate und/oder zertifizierte nachwachsende Rohstoffe), Maßnahmen zur Lebensdauerverlängerung implementieren und eine Reduktion gesundheits- und umweltrelevanter Stoffe erreichen. In der Überarbeitung wurden die Anforderungen an die Holzherkunft auf 100 % zertifiziertes Holz angehoben und für Kunststoffe wurde der Mindestanteil biobasierter Materialien auf 70 % erhöht, der Anteil bei Post-Consumer-Rezyklaten (PCR) von 80 % bleibt hoch. Als alternative Materialien können nun auch Alttextilien eingesetzt. Die Chemikalienanforderungen wurden überarbeitet, indem neue Gefahrenkategorien aufgenommen und Anforderungen für spezifische Stoffgruppen (Biozide, Lösemittel DMSO, Farbmittel, PFAS, PAK, (Schwer-) Metalle sowie Duft- und Aromastoffe verschärft wurden.
Lärmarme Altglas-Container (DE-UZ 21)
Lärmbelästigungen durch Altglas-Container können in Wohngebieten problematisch sein. Das Umweltzeichen kennzeichnet daher lärmarme Container, die strenge Lärmgrenzwerte einhalten. Ziel ist es, Hersteller zu ermutigen, innovative Lösungen zur Lärmminderung zu entwickeln. Die Kriterien gewährleisten Gesundheitsschutz und Umweltverträglichkeit, und ermöglichen eine lange Nutzungsdauer durch eine einfache Ersatzteilverfügbarkeit.