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Zertifizierung

Neuvorschläge

Neuvorschläge können von jeder Person, Firma, öffentlicher oder privater Organisation beim Umweltbundesamt eingereicht werden. Dabei sollte ausführlich begründet und nachvollziehbar belegt werden, wodurch sich das Produkt oder die Dienstleistung in seinen Umwelteigenschaften von anderen Produkten/Dienstleistungen mit demselben Gebrauchszweck (Konkurrenzprodukten) unterscheidet.

Weitere Hinweise zu den geforderten Inhalten können Sie dem „Informationsblatt zum Einreichen von Neuvorschlägen zum Blauen Engel“ entnehmen. Eventuell kann es notwendig sein, Produktbeschreibungen u. ä. beizufügen. 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir noch verschiedene neue Produkte und Dienstleistungen in Bearbeitung haben, so dass wir nur wenige Neuvorschläge prüfen und aufgreifen können. Ausnahmen sind möglich, wenn Produkte und Dienstleistungen vielfältige Anwendung finden, sie ein hohes Umweltentlastungspotenzial haben und sie zu dem bestehenden Produktportfolio des Blauen Engel oder Arbeitsschwerpunkten des Umweltbundesamtes passen. Gern beraten wir Sie im Vorfeld telefonisch.

Laufende Prüfaufträge

Für einige Produktgruppen hat die Jury Umweltzeichen dem Umweltbundesamt bereits Prüfaufträge erteilt. Das Umweltbundesamt erarbeitet für diese Produktgruppen Kriterien. Die Zahl der zu erteilenden Prüfaufträge ist nicht festgelegt. Diese steht im Ermessen der Jury.

In der folgenden Übersicht sind die Prüfaufträge zusammengestellt (Stand Juni 2025):

Bauen/Kommune

  • Fest installierte Spielgeräte im Außenbereich

Konsumprodukte

  • Filamente für 3D-Druck
  • Bastelkleber

Sie möchten einen Neuvorschlag einreichen?

Prozess für die Erarbeitung neuer Vergabekriterien

1. Neuvorschläge von Jedermann
mit aussagekräftigen Informationen zum Produkt zu richten an:
Umweltbundesamt FG III 1.3,
Geschäftstelle der Jury Umweltzeichen
Postfach 1406, 06813 Dessau
Mail: info@blauer-engel.de
2. Umweltbundesamt-Stellungnahme
3. Jury Umweltzeichen entscheidet über Prüfauftrag
4. Umweltbundesamt 
Fachliche Vorbereitung und Vorschläge für die Vergabebedingungen
5. RAL 
Organisation der Expertenanhörung
6. Expertenanhörung
Beteiligte: RAL (Vorsitz), UBA , Anbietende Wirtschaft (BDI), Verbraucherverbände (BVZV/StiWa), ggf. Umweltverbände, ggf. Gewerkschaften, ggf. sonstige Sachverständige

Empfehlungen für die Jury Umweltzeichen
7. Jury Umweltzeichen 
Verabschiedung der Vergabekriterien
8. Bekanntgabe der Entscheidungen 
Bekanntgabe der Entscheidungen durch das BMU

Benötigen Sie weitere Informationen? Wir helfen Ihnen gerne weiter:

Umweltbundesamt
Geschäftsstelle der Jury Umweltzeichen
Postfach 1406, 06813 Dessau