Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen

Präambel

Der Blaue Engel ist das Umweltzeichen der Bundesregierung zum Schutz von Mensch und Umwelt, das sich seit mehr als 40 Jahren als Kompass für umweltfreundliche Produkte bewährt hat.

Die Vergabe des Umweltzeichens erfolgt durch ein weisungsfreies, unparteiisches und ehrenamtlich tätiges Gremium, die „Jury Umweltzeichen“.

Die RAL gGmbH (im Folgenden „RAL“) ist die staatlich autorisierte Stelle für die Vergabe des Umweltzeichens.

Die Lizenznehmer von RAL (im Folgenden „Hersteller“ genannt), möchten ihre Produkte mit dem Umweltzeichen kennzeichnen und müssen die dafür festgelegten Anforderungen erfüllen.

Darüber hinaus gelten insbesondere für Händler und Plattformbetreiber (im Folgenden „Händler“ genannt) generell für die Darstellung und Bewerbung sowie das Anbieten dieser Produkte in allen Medien, insbesondere auf Internetseiten und Internetplattformen die folgenden Bedingungen:

1. Ausschluss der Haftung

Alle von RAL zur Verfügung gestellten Daten werden vom Hersteller eingepflegt und können und werden von RAL nicht auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität geprüft, sondern nur erfasst und dem Händler weitergeleitet. Die Haftung von RAL ist ausgeschlossen, insbesondere für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten sowie für Beanstandungen der Zeichenbenutzung oder der sie begleitenden Werbung durch Dritte. Das gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von RAL oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von RAL beruhen und auch nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von RAL oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von RAL beruhen. Auch wird durch die Zurverfügungstellung der Informationen durch RAL in keiner Weise eine Gewährleistung oder Zusicherung von Eigenschaften hinsichtlich der betroffenen Produkte übernommen.

2. Freistellung von Ansprüchen Dritter

Der Händler stellt RAL von jeglichen Ansprüchen Dritter wegen einer behaupteten ungerechtfertigten oder sonst rechtswidrigen Nutzung des Umweltzeichens frei. Sowohl der Hersteller als auch der Händler sind allein für die Rechtmäßigkeit der Darstellung und Bewerbung ihrer Produkte verantwortlich.

3. Einhaltung der Regeln des Datenschutzes

Die zur Verfügung gestellten Daten dürfen vom Händler ausschließlich für die Darstellung und Bewerbung sowie das Anbieten der betroffenen Produkte verwendet werden. Der Händler verpflichtet sich, die jeweils geltenden Datenschutzregeln einzuhalten.

4. Verwendung des Umweltzeichens

4.1. Das Umweltzeichen darf nur für die in der von RAL zur Verfügung gestellten Liste genannten Produkte (Waren, Warengruppen und Dienstleistungen) genutzt werden (im Folgenden „Produktliste“ genannt).

4.2. Eine Verwendung des Umweltzeichens ist nur unter Einhaltung der Vorgaben des Logo-Leitfadens des Umweltzeichens zulässig. Der aktuelle Logo-Leitfaden wird auf der Webseite des Umweltzeichens (www.blauer-engel.de) zur Verfügung gestellt.

Der Händler hat sicherzustellen, dass das Umweltzeichen nur in Verbindung zu den jeweiligen Produkten gebracht wird, für die die Benutzung des Umweltzeichens dem Hersteller erlaubt wurde. Für die Art der Benutzung des Zeichens, insbesondere im Rahmen der Werbung, ist der Händler allein verantwortlich.

4.3. Das Umweltzeichen darf nicht als Bestandteil einer Marke benutzt werden.

4.4. Der Händler darf Dritten nicht die Nutzung des Umweltzeichens erlauben.

4.5. Für die Rechtmäßigkeit und das Vorliegen der erforderlichen Rechte hinsichtlich eventuell vom Hersteller zur Verfügung gestellter Produktabbildungen ist nicht RAL sondern der Hersteller verantwortlich. Das gilt auch, wenn das Umweltzeichen z.B. auf oder neben den Produktabbildungen eingefügt ist.

5. Regelmäßige Überprüfung der Berechtigung zum Führen des Umweltzeichens

Die Kriterien zur Nutzung des Umweltzeichens können sich ändern, außerdem können Verträge zum Ende des Jahres auslaufen. Der Händler ist deshalb verpflichtet, regelmäßig, jedenfalls zum Jahresanfang zu überprüfen, ob die dargestellten, angebotenen oder beworbenen Produkte weiterhin berechtigt sind, das Umweltzeichen zu tragen. RAL aktualisiert die Produktliste regelmäßig. Sofern ein Produkt nicht mehr in der Produktliste genannt werden sollte, ist die Darstellung des Umweltzeichens in der Werbung für das betreffende Produkt umgehend zu unterlassen. Das gilt auch für vom Hersteller zur Verfügung gestellte Produktabbildungen, die das Umweltzeichen enthalten. Diese sind umgehend durch neue Produktabbildungen ohne Umweltzeichen zu ersetzen. Bereits an den Händler ausgelieferte Ware darf weiter abverkauft werden.

6. Kein Anspruch auf Fortführung der Zurverfügungstellung von Informationen

Die Zurverfügungstellung von Informationen durch RAL erfolgt freiwillig und unentgeltlich und kann jederzeit ohne Begründung von RAL eingestellt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fortsetzung der Zurverfügungstellung der Informationen. Die in diesen Nutzungsbedingungen genannten Regeln gelten unbeschadet einer eventuellen Einstellung der Zurverfügungstellung von Informationen weiter.