Beantragung
Hinter jeder Produktgruppe beim Blauen Engel stehen Vergabekriterien mit entsprechenden Anforderungen und geforderten Nachweisen. Prüfen Sie zunächst bitte, ob für das von Ihnen angebotene Produkt oder die Dienstleistung Vergabekriterien existieren. Sehen Sie dazu unter bestehenden Vergabekriterien nach, wo Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung zuzuordnen ist.
Haben Sie die bestehende Vergabekriterien des Blauen Engel für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung gefunden, steht diese sowie weitere Unterlagen für die Antragstellung als Download zur Verfügung. Die Vergabekriterien liegen auf Deutsch und Englisch vor. Die Antragstellung kann ebenfalls auf Deutsch oder Englisch erfolgen. Um Ihren Antrag bei der RAL gGmbH einzureichen, nutzen Sie bitte ausschließlich das WEB-PORTAL. Eine Anleitung zur Benutzung des WEB-PORTAL ist dort zum Download als pdf-Datei hinterlegt.
Wenn Sie Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung nicht bestehenden Vergabekriterien zuordnen können, prüfen Sie bitte, ob Ihr Produkt in der Liste der laufenden Prüfaufträge enthalten ist.
A: ...für bestehende Vergabekriterien | B: ...für die Erarbeitung neuer Vergabekriterien |
|---|---|
| 1. Anbieter stellen Anträge Zur Benutzung des Umweltzeichens mit dem Nachweis der Einhaltung der Anforderungen bei der Zeichenvergabestelle RAL RAL gGmbH Fränkische Straße 7, 53229 Bonn Tel.: +49 (0)228 68895 190 | 1. Neuvorschläge von Jedermann mit aussagekräftigen Informationen zum Produkt zu richten an: Umweltbundesamt FG III 1.3, Geschäftstelle der Jury Umweltzeichen Postfach 1406, 06813 Dessau Tel.: +49 (0)340 2103 3375 |
| 2. RAL Prüfung der Anträge zur Benutzung des Umweltzeichens auf Einhaltung der festgelegten Anforderungen | 2. Umweltbundesamt-Stellungnahme |
| 3. Bundesland Stellungnahme | 3. Jury Umweltzeichen entscheidet über Prüfauftrag |
| 4. RAL Abschluss von Zeichenbenutzungsverträgen mit Anbietern/Herstellern | 4. Umweltbundesamt Fachliche Vorbereitung und Vorschläge für die Vergabebedingungen |
| 5. Werbung der Anbieter mit dem Umweltzeichen aufgrund von Zeichenbenutzungsverträgen mit RAL | 5. RAL Organisation der Expertenanhörung |
| 6. Anhörungen interessierter Kreise Beteiligte: RAL (Vorsitz), UBA , Anbietende Wirtschaft (BDI), Verbraucherverbände (BVZV/StiWa), ggf. Umweltverbände, ggf. Gewerkschaften, ggf. sonstige Sachverständige Empfehlungen für die Jury Umweltzeichen | |
| 7. Jury Umweltzeichen Verabschiedung der Vergabekriterien | |
| 8. Bekanntgabe der Entscheidungen Bekanntgabe der Entscheidungen durch das BMU |