Zertifizierung

Kosten der Beantragung

Bei der Beantragung des Umweltzeichens Blauer Engel erhebt die Zeichenvergabestelle RAL gGmbH eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 400 € (zzgl. USt). Wird durch den Lizenznehmer eine Erweiterung des Benutzungsrechtes des Umweltzeichens für kennzeichnungsberechtigte Produkte oder Dienstleistungen beantragt, die unter einem anderen Markennamen und/oder einer anderen Vertriebsorganisation in den Verkehr gebracht werden sollen, so ist für den Abschluss jedes Erweiterungsvertrages ein Bearbeitungsentgelt von je 200 € (zzgl. USt) vom Antragsteller an RAL gGmbH zu entrichten. Urkunden können in deutscher und/oder englischer Sprache zur Verfügung gestellt werden. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 25 Euro pro Exemplar zuzüglich Umsatzsteuer.

Zusätzlich ist für das andauernde Recht auf Benutzung des Umweltzeichens Blauer Engel ein jährliches Entgelt an RAL gGmbH, nach § 3 Jahresentgelt – Entgeltordnung für das Umweltzeichen BLAUER ENGEL, zu leisten. Dessen Höhe richtet sich nach dem jährlichen Gesamtumsatz aller mit dem jeweiligen Umweltzeichen gekennzeichneten Produkte oder Dienstleistungen innerhalb der Vergabekriterien. Gemäß § 5 Entgeltfestsetzung (1) Der Zeichennehmer ist verpflichtet, der RAL gGmbH in Selbsteinschätzung den von ihm erzielten Jahresumsatz bis zum 30.11. eines jeden Kalenderjahres für das Folgejahr bekannt zu geben und nach Aufforderung das sich ergebende Entgelt zu überweisen. Die Übermittlung der Umsätze erfolgt durch den Zeichennehmer über das RAL Web-Portal.

Es gibt insgesamt zehn Beitragsklassen. Diese finden Sie in der aktuellen Entgeltordnung. Die aktuell geltende Staffelung entnehmen Sie bitte der Tabelle weiter unten (Jahresentgelt für Zeichennutzung).

Wird kein Jahresumsatz erzielt, so ist der angesetzte Mindestbetrag an Jahresentgelt nach Entgeltklasse 1 zu leisten. Für Produkte, die unentgeltlich verteilt werden, sind die Herstellungskosten die Bemessungsgrundlage.
 

Jahresentgelt für die Zeichenbenutzung ab 01.07.2017

Jahresumsatz in Mio. € Jahresentgelt in €* Entgeltklasse
bis 0,25 320 1
über 0,25 bis 1,0 600 2
über 1,0 bis 2,5 1.300 3
über 2,5 bis 5,0 2.400 4
über 5,0 bis 10,0 3.500 5
über 10,0 bis 15,0 4.800 6
über 15,0 bis 20,0 6.100 7
über 20,0 bis 25,0 7.500 8
über 25,0 bis 40,0 9.000 9
über 40,0 10.500 10

 

(* zzgl. USt)

 

Beispielrechnung

Firma XY (Zeichennehmer) hat in den Vergabekriterien der DE-UZ 12a „Emission- und schadstoffarme Lacke“ einen gültigen Grund- und einen Erweiterungsvertrag. Der Umsatz im Grundvertrag beträgt 200.000 € und im Erweiterungsvertrag 140.000 €. Der Gesamtumsatz beträgt 340.000 €/netto. Demnach befindet er sich in der Entgeltklasse 2 (Umsatz über 0,25 bis 1,0 Mio. EUR) und es werden 600 € zzgl. USt für das Jahresentgelt berechnet.

In den Vergabekriterien der DE-UZ 102 „Emissionsarme Innenwandfarben“ hat die Firma XY ebenfalls gültige Zeichennutzungsverträge - zwei Grundverträge (Umsatz Vertrag A 1,3 Mio. und Umsatz Vertrag B 1,7 Mio.) und einen Erweiterungsvertrag mit einem Umsatz von 567.000 €. Der Gesamtumsatz beträgt 3.567.000 €/netto. Demnach befindet er sich in der Entgeltklasse 4 (Umsatz über 2,5 Mio. bis 5,0 Mio.) und es werden 2.400 € zzgl. USt für das Jahresentgelt in Rechnung gestellt. 

Die Firma XY hat Verträge sowohl in der DE-UZ 12a und in der DE-UZ 102. In diesem Falle erhält sie zwei separate Rechnungen für das Jahresentgelt. Insgesamt werden dem Zeichennehmer 3.000 € zzgl. USt in Rechnung gestellt. Die Rechnungen werden im RAL Web-Portal zum Download oder in Papierform zur Verfügung gestellt.