
Die Verwendung chemischer Schädlingsbekämpfungsmittel in Innenräumen kann zu bedenklichen Schadstoffkonzentrationen führen und gesundheitliche Beeinträchtigungen zur Folge haben - besonders bei empfindlichen Personen, dazu gehören auch Kinder. Erfahrungsgemäß werden diese Mittel häufig nicht sachgemäß hinsichtlich der benötigten Menge, der Lüftungszeit, der Lüftungsintensität sowie der erforderlichen Abschirm- und Reinigungsmaßnahmen verwendet, so dass Belastungen von Mensch, Tier und Lebensmitteln nicht ausgeschlossen werden können.
Bei stärkerem Befall von Hygiene- und Materialschädlingen sollten die Betroffenen professionelle Hilfe in Anspruch nehmen und die Schädlingsbekämpfung von Fachfirmen ausführen lassen.
Der Blaue Engel zur "Abwehr und Bekämpfung von Schädlingen in Innenräumen ohne giftige Wirkung" (DE-UZ 34) gilt für ungiftige Mittel und Verfahren zur Abwehr bzw. Abtötung schädlicher Gliedertiere und Nagetiere, die in Innenräumen auftreten - ausgenommen sind elektroakustische Geräte zur Abwehr (Vertreibung) von Schädlingen. Die Mittel und Verfahren dürfen keine bioziden Wirkstoffe enthalten, hiervon ausgenommen sind Stickstoff und Kohlendioxid, die zur professionellen Bekämpfung von Vorrats-und Materialschädlingen verwendet werden. Als effektives Verfahren zur Abwehr von Stechmücken, Fliegen, Motten u. ä. haben sich Insektenschutzgitter bewährt. Im Handel sind vielfältige Produkte – auch als Selbstbausätze – mit dem Blauen Engel erhältlich.
- keine Belastung der Innenraumluft
- keine bioziden Wirkstoff