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Tonerstaub-Studie lässt keine abschließende Beurteilung zu

München – Die Debatte um mögliche Gesundheitsgefahren durch Tonerstaub aus Laserdruckern schlägt hohe Wellen. Bei genauerem Hinsehen entpuppt sich der angebliche Skandal aber als gewagte Interpretation wissenschaftlicher Ergebnisse.

21. Februar 2007. „Deutsche Toxikologen warnen vor Tumorrisiko durch Laserdrucker“. So oder ähnlich war es vor kurzem in zahlreichen Medien zu lesen. Vermutlich staunte Professor Volker Mersch-Sunderman, Toxikologe an der Uni Gießen bei der News-Lektüre nicht schlecht. War doch zu lesen, dass er angeblich vor Gesundheitsgefahren und Krebsrisiko durch Tonerstaub warnte.

Der Wissenschaftler leitet die sogenannte „Tonerstudie“, die derzeit aufwändigste Untersuchung zum Thema Druckeremissionen. Die Pilotstudie wurde im Auftrag des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) durchgeführt und sollte prüfen, ob es einen Zusammenhang zwischen Druckeremissionen und Gesundheitsbeschwerden gibt – und wie man Drucker-Emissionen am effektivsten erfasst. Mersch-Sundermann und sein Team fanden heraus, dass Drucker und Kopierer tatsächlich die Büroluft beeinflussen – wichtigstes Ergebnis: In einigen Büroräumen stieg durch den Druckbetrieb die Anzahl an sogenannten Ultrafeinpartikel drastisch an. Diese Partikel, kleiner als ein Mikrometer, stehen bei Toxikologen besonders im Fokus, da sie die natürlichen Staubfilter des Menschen, Nase und Rachenraum überwinden, und so direkt in die Lunge oder gar in die Blutbahn gelangen.
 
Der Leiter der Tonerstudie fühlte sich aber reichlich missverstanden: Er warnt weder vor Krebsrisiken, noch lässt sich aus der Pilotstudie eine direkte Gesundheitsgefahr durch Druckeremissionen ableiten. So stellt er in der schriftlichen Zusammenfassung der Tonerstudie klar: „Aus den gemessenen Konzentrationen lassen sich derzeit keine Hinweise auf akute gesundheitliche Auswirkungen ableiten.“ Auch der zweite Teil der Tonerstudie, die medizinischen Tests mit Angestellten der untersuchten Büros, kommt zu einem ähnlichen Zwischenergebnis: „Die klinische Untersuchung von Probanden an Büroarbeitsplätzen weist nicht auf spezifische gesundheitliche Probleme durch Toner-Emissionen hin“, sagt Professorin Caroline Herr, Leiterin der medizinischen Auswertung.

Damit könnte das Thema für Druckerhersteller vom Tisch sein. Doch Kritiker, allen voran die Interessengemeinschaft der Tonergeschädigten (ITG), werfen dem BfR und den Berufsgenossenschaften nun die Leugnung von Krankheitsfällen und das Ignorieren von wissenschaftlichen Erkenntnissen vor. Hans-Joachim Stelting, Initiator der Interessensgemeinschaft, hat laut eigenen Aussagen über 1300 Betroffene in seiner Datenbank, die unter Druckeremissionen leiden.

Wissenschaftliche Unterstützung seiner These gibt es aber bisher nur punktuell, etwa durch Professor Michael Braungart, Vorstandsvorsitzender des Hamburger Umweltinstituts. Er unterstellt den Druckerherstellern „den größten Menschenversuch der Nachkriegsgeschichte“. Und legt Verbrauchern nahe, ganz auf Laserdrucker zu verzichten. Professor Mersch-Sundermann selbst sieht noch deutlich mehr Forschungsbedarf, bevor er Risiken durch Druckeremissionen abschließend bewerten kann, denn seine aktuellen Ergebnisse stellen auch keine absolute Entwarnung dar. Die Tonerstudie will er im Herbst, diesmal mit 2000 Probanden anstelle von 69 durchführen lassen, wenn sich die Studie durch Bundesmittel finanzieren lässt.
 
Trotz wissenschaftlicher Bedenken, kritischer Berichterstattung und massiver Kritik der ITG sehen Druckerhersteller derzeit keinen konkreten Handlungsbedarf, vielmehr finden sie sich durch die Tonerstudie bestätigt. Der Branchenverband Bitkom fasst die Haltung der Hersteller zusammen: „Die Zwischenberichte zur BfR-Studie sind ein weiterer Hinweis, dass moderne Laserdrucksysteme auch unter realen Anwendungsbedingungen ein hohes Maß an Benutzersicherheit bieten“.
 
Doch selbst wenn Wissenschaftler derzeit keine Gesundheitsschäden durch Druckeremissionen nachweisen, droht den Herstellern Ungemach von anderer Seite: Die Politik will im Zuge der Feinstaubdiskussion auch den Laserdruckern das Stauben abgewöhnen. So beruft sich die Umweltbeauftragte der Grünen, Sylvia Kotting-Uhl, auf das Vorsorgeprinzip: Die Hersteller sollten vorsorglich dazu verpflichtet werden, Laserdrucker mit Filter gegen Feinstaubemissionen auszustatten – auch wenn noch Forschungsbedarf besteht. Auch Matthias Miersch, Obmann im Umweltausschuss der SPD, sieht Filter als probates Mittel um Toneremissionen einzudämmen.
 
Doch der Einbau eines Filtersystems in einen Drucker ist keineswegs trivial. Denn bei Druckern handelt es sich um kein geschlossenes System, erklärt Oliver Jendro, Analyst des IT-Beratungsunternehmen Innoea. Ein Feinstaub-Gewebefilter, wie er bei Staubsaugern üblich ist, würde die Emissionen nur umlenken, da er nicht genügend luftdurchlässig ist. Derzeit bietet für Drucker nur die österreichische Firma Dexwet einen Spezialfilter an, der einigermaßen effektiv Feinstaub auch im Ultrafeinstaubbereich filtert, ohne den Luftstrom stark zu verändern. Das zeigen Messerergebnisse der Bundesanstalt für Materialprüfung- und Forschung (BAM), die für das Umweltbundesamt unter anderem Toneremissionen misst.
 
Die Kosten für Filter lassen sich aber laut des Analysten im harten Preiskampf auf dem Druckermarkt über den Gerätepreis kaum refinanzieren: „Besonders kleinere Arbeitsplatz-Laserdrucker, die direkt neben den Anwendern stehen, werden unterhalb des Herstellungspreises in den Markt gedrückt“. Und Anwender und IT-Entscheider sind derzeit meist nicht bereit, alle 70.000 Seiten 50 Euro oder mehr für einen Druckerfilter auszugeben, meint Oliver Jendro.
 
Trotzdem könnten Drucker mit Feinstaubfiltern zumindest in Großunternehmen und Behörden bald Wirklichkeit werden. Zwar gibt es faktisch keine rechtsverbindlichen Vorschriften für Druckeremissionen im Büroraum. Aber in Sachen Blauer Engel (RAL-UZ) könnte die Politik den Hebel ansetzen. Geht es nach Willen der SPD und der Grünen, werden Ende 2008 die Umweltzeichen-Kriterien für Bürogeräte im Bereich „Staubemissionen“ drastisch verschärft, was einer Filterpflicht gleich käme. Der Blaue Engel spielt besonders bei Ausschreibungen von Großunternehmen und Behörden eine Rolle, dort gilt die Einhaltung der Blauen-Engel-Richtlinien als KO-Kriterium.


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Quelle: computerzeitung.de 21.02.2007
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