Kosten des Blauen Engels / Entgeltordnung
Bei der Beantragung des Blauen Engels erhebt die Zeichenvergabestelle RAL eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 250 EUR (zzgl. Umsatzsteuer). Wird durch den Lizenznehmer die Erweiterung des Benutzungsrechtes des Umweltzeichens für kennzeichnungsberechtigte Produkte oder Dienstleistungen beantragt, die unter einem anderen Markennamen und/oder einer anderen Vertriebsorganisation in den Verkehr gebracht werden sollen, so ist für den Abschluss jedes Erweiterungsvertrages ein Bearbeitungsentgelt von je 150 EUR (zzgl. Umsatzsteuer) vom Antragsteller an RAL zu entrichten. Nach Abschluss eines Zeichenbenutzungsvertrages ist an RAL ein gestaffeltes Jahresentgelt zu leisten. Dessen Höhe richtet sich nach dem jährlichen Gesamtumsatz aller mit dem jeweiligen Umweltzeichen gekennzeichneten Produkte oder Dienstleistungen innerhalb einer Vergabegrundlage. Zurzeit gilt folgende Staffelung:Jahresentgelt für die Zeichenbenutzung:
Jahresumsatz in Mio EURO | Jahresentgelt in EURO* | Entgeltklasse |
| bis 0,25 | 270,00 EUR | 1 |
| über 0,25 bis 1,0 | 540,00 EUR | 2 |
| über 1,00 bis 2,5 | 1.080,00 EUR | 3 |
| über 2,5 bis 5,0 | 2.110,00 EUR | 4 |
| über 5,0 bis 15,0 | 3.050,00 EUR | 5 |
| über 15,0 bis 25,0 | 4.500,00 EUR | 6 |
| über 25,0 | 6.000,00 EUR | 7 |
*zzgl. Umsatzsteuer