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FAQs für Zeichenanwender


Welche Vorteile bringt dem Hersteller die Nutzung des Blauen Engels? 
Der Blaue Engel ist ein marktkonformes Instrument der Umweltpolitik mit hoher Glaubwürdigkeit. Es fügt sich in den Leistungswettbewerb um die bestmöglichen umweltbezogenen Eigenschaften von Produkten und Dienstleistungen ein. Auf freiwilliger Basis kann die aus Sicht des Umweltschutzes bessere Lösung gekennzeichnet werden.

Die Nutzung des Umweltzeichens bringt dem Hersteller daher vor allem Wettbewerbsvorteile. Die festgelegten Produktstandards werden auch im Ausland verstärkt wahrgenommen, insbesondere im asiatischen Raum und Osteuropa, wodurch Wettbewerbsvorteile auch auf anderen Märkten realisiert werden können.
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Welche Vorteile ergeben sich für den Handel? 
Der Handel kann durch das Listen und die Präsentation von Produkten mit positiven Umwelteigenschaften seine Unternehmensziele im Umweltbereich kommunizieren.
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Welche Anforderungen muß ein Produkt erfüllen, um den Blauen Engel zu erhalten? 
Basierend auf den „Grundsätzen für die Vergabe von Umweltzeichen“ kann der Blaue Engel nur an solche Produkte vergeben werden, die sich im Vergleich zu anderen, dem gleichen Gebrauchszweck dienenden Produkten, durch ihre besondere Umweltfreundlichkeit auszeichnen. Dabei soll eine ganzheitliche Betrachtung angestellt werden, bei der die wesentlichen Gesichtspunkte des Umwelt- und Gesundheitsschutzes einschließlich eines sparsamen Rohstoffeinsatzes berücksichtigt werden. Die Gebrauchstauglichkeit und Sicherheitsaspekte müssen denen herkömmlicher Produkte entsprechen.

Die Anforderungen, die Produkte erfüllen müssen, sind im einzelnen für die jeweilige Produktgruppe (z.B. Lacke, Recyclingpapier) in speziellen „Vergabegrundlagen“ festgelegt. Dort ist auch im einzelnen vorgeschrieben, wodurch die Einhaltung dieser Kriterien nachzuweisen ist.
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Wer legt die Vergabekriterien fest? 
Die Vergabekriterien werden auf Vorschlag des Umweltbundesamtes in enger Abstimmung mit Produktherstellern, Prüfstellen und Verbraucherverbänden erarbeitet. Die endgültige Entscheidung bzw. die Verabschiedung der Vergabekriterien erfolgt durch die unabhängige Jury Umweltzeichen, die zweimal jährlich tagt.
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Für welche Produktgruppen ist der Blaue Engel am erfolgreichsten? 
Produktgruppen mit sehr vielen Zeichenanwendern sind: "Farben und Lacke", "Tapeten", "Hygienepapiere", "Heizungsanlagen", sowie "Papierprodukte" und "Möbel".
In diesen Bereichen konnten Verbesserungen in der Produktgestaltung bzw. -beschaffenheit initiiert werden.

Der Blaue Engel trägt auch zur Information der öffentlichen Hand bei Beschaffungen, z.B. bei Papierprodukten, Bürogeräten und Renovierungsbedarf bei.
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Inwieweit lassen sich die Verbraucher bei ihrer Kaufentscheidung vom Umweltzeichen leiten? 
Der Blaue Engel ist trotz leicht gesunkenem Umweltbewusstsein immer noch das bekannteste Umweltzeichen. Ihm wird eine hohe Glaubwürdigkeit attestiert. Im Jahr 2006 sagten rund 80% der Befragten aus, dass ihnen das Umweltzeichen bekannt ist. Informationen zum tatsächlichen Kaufverhalten wurden bisher nicht erhoben.

In der öffentlichen Beschaffung werden häufig die Kriterien des Blauen Engels für Ausschreibungen genutzt.
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Wer kann in welcher Form und an welcher Stelle einen Neuvorschlag zum Blauen Engel einreichen, sofern noch keine Vergabegrundlage für das entsprechende Produkt existiert? 
Neuvorschläge können von jedermann beim Umweltbundesamt eingereicht werden. Dabei muß ausführlich begründet und nachvollziehbar belegt werden, wodurch sich das betreffende Produkt in seinen Umwelteigenschaften erheblich von anderen Produkten mit demselben Gebrauchszweck abhebt.
 
Zum Einreichen von Neuvorschläge gibt es ein Informationsblatt mit konkreten Hinweisen an notwendige Produktbeschreibungen und beizufügende Unterlagen.
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Ein Hersteller hat für sein Produkt ein Patent angemeldet und möchte den Blauen Engel beantragen, um die Markteinführung zu fördern. Welche Chancen hat ein Antrag auf den Blauen Engel?  
Die Chance, den Blauen Engel zu erhalten, hängt entscheidend von der Qualität des eingereichten Neuvorschlages ab. Seit neuerem erstellt die Jury Umweltzeichen einen Arbeitsplan, in dem die Bereiche genannt sind, aus denen vorrangig Produkte gekennzeichnet werden sollen.

Erfahrungsgemäß wird nur ein relativ kleiner Prozentsatz der eingereichten Neuvorschläge für die Umweltzeichenvergabe ausgewählt. Produkte, für die ein Patent angemeldet wurde, stehen in der Regel in der Markteinführung. Häufig sind keine weiteren Produkte mit gleichem Gebrauchszweck vorhanden. Ein besseres Instrument der Umweltkennzeichnung wäre hier die Auszeichnung durch einen Umweltpreis (www.umweltpreis.de).

Inzwischen werden jährlich etwa 60 bis 100 Neuvorschläge beim Umweltbundesamt eingereicht. Von der Jury Umweltzeichen werden jährlich etwa 3 bis 4 Prüfaufträge vergeben.
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Welche Zeiträume müssen bezüglich der Antragstellung berücksichtigt werden?  
Die Dauer des Verfahrens zur Erarbeitung der Anforderungen für neue Produktgruppen ist sehr unterschiedlich und hängt von vielen Faktoren ab, u.a.
  • von der Vollständigkeit und Richtigkeit der mit dem Neuvorschlag gemachten Angaben,
  • der verfügbaren Information über die umweltbezogenen Produkteigenschaften
  • des betreffenden Produkts sowie der Konkurrenzprodukte, der Verfügbarkeit bzw. Entwicklung geeigneter Prüf- und Messverfahren zum verlässlichen Nachweis der Einhaltung von Anforderungen, 
  • sowie vom notwendigen Aufwand für die notwendigen Recherchen.
Bis der erste Vorentwurf einer Vergabegrundlage vorgelegt werden kann, vergeht durchschnittlich ca. ein Jahr.
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Was kostet die Zeichennutzung und wie hoch ist die Bearbeitungsgebühr? 
Bei Beantragung des Umweltzeichens erhebt RAL eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 250 EURO. Nach Abschluss eines Zeichennutzungsvertrags ist an RAL ein gestaffelter Jahresbeitrag zu leisten. Dessen Höhe richtet sich nach dem voraussichtlichen Jahresumsatz des betreffenden mit dem Blauen Engel gekennzeichneten Produkts oder Dienstleistung. Die genaue Staffelung der Jahresbeiträge ist in den Webseiten unter Kosten zu finden.
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Was kostet die Bearbeitung eines Neuvorschlags? 
Neuvorschläge zum Blauen Engel werden vom UBA kostenlos bearbeitet. Vorausgesetzt wird hier die Ausfüllung des für Neuvorschläge bestehenden Formblattes. Wir empfehlen diesbezüglich vorab eine telefonische Absprache mit dem Umweltbundesamt.
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Können auch Produkte ausländischer Firmen bzw. ausländischer Hersteller den Blauen Engel erhalten? 
Der Blaue Engel ist ausländischen Herstellern und Dienstleistern in gleicher Weise zugänglich wie deutschen Firmen. Die Möglichkeit, das Umweltzeichen zu beantragen, wird von ausländischen Herstellern intensiv genutzt. Etwa 15% der Inhaber von Zeichennutzungsverträgen mit RAL sind ausländische Firmen. Eine Übersicht über die Herkunftsländer und Zahl der ausländischen Zeichenbenutzer sind zu finden unter Produkte und Zeichenanwender.
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Wann darf ich das Logo des Blauen Engels verwenden? 
Der Blaue Engel mit der produktbezogenen Umschrift, z.B. "weil schadstoffarm", darf nur nach Abschluss eines entsprechenden Nutzungsvertrages auf den gekennzeichneten Produkten selbst oder in deren Direktwerbung eingesetzt werden. Der Blaue Engel nur mit der Umschrift "Jury Umweltzeichen", darf für allgemeine Informationszwecke zum Gemeinwohl des Umweltzeichens verwendet werden.
Eine Verwendung des Blauen Engels auf Geschäftspapieren wie Briefpapier und Visitenkarten ist nicht möglich, da bei einer solchen Kennzeichnung der Eindruck entstehen könnte, dass das entsprechende Unternehmen und/oder deren Produkte und Dienstleistungen mit dem Blauen Engel ausgezeichnet sind.
Werden Druckprodukte wie z.B. Broschüren und Flyer, aus bereits mit dem Blauen Engel gekennzeichnetem Papier erstellt, muss bei RAL für diese Druckprodukte ein entsprechender Nutzungsvertrag unterzeichnet werden. Hierfür gilt ein vereinfachtes Antragsverfahren > Download PDF "Antragstellung für Drucksachen".
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Gibt es neben dem Blauen Engel noch andere Umweltzeichen ähnlicher Art? Welche? 
Ja, es besteht für den Hersteller die Möglichkeit, ein eigenes Hersteller-Label zu entwerfen. Dieses entspricht dann allerdings nicht der Umweltzeichen ISO-Norm 14024, „Umweltkennzeichnungen und Deklarationen/Umweltkennzeichnung Typ I/ Grundsätze und Verfahren“ sondern dem Typ II „Herstellereigene Kennzeichnungen“.

Der Vorteil der Kennzeichnung mit dem Blauen Engel ist, dass diese durch ein vom Hersteller unabhängiges Gremium, nämlich der Jury Umweltzeichen, beschlossen ist, was die Kennzeichnung glaubwürdiger macht. Die Beteiligung aller wesentlichen gesellschaftlichen Gruppen an der Erarbeitung der Kriterien garantiert eine breit basierte Akzeptanz.
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Welche Möglichkeiten außer dem Blauen Engel habe ich, auf die Umweltfreundlichkeit meines Produktes aufmerksam zu machen? 
Für Hersteller mit innovativen Produkten gibt es die Möglichkeit, sich auf Umweltpreise zu bewerben, wie z.B. der B.A.U.M-Umweltpreis. Eine vollständige Liste dieser Umweltpreise ist unter der Adresse www.umweltpreise.de einsehbar. Dort gibt es Daten und Fakten über nahezu 200 Umweltpreise der Bundes- und Landesbehörden, der Städte sowie über Journalisten- und Jugendpreise.
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